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Das kann man fordern: Mietminderung wegen Schimmel

Mietminderung wegen Schimmel
Mietminderung wegen Schimmel (Bild: Ekspansio/istockphoto.com)

Selbst bei gutem und regelmäßigem Heizen und Lüften lässt sich die Ausbreitung von Schimmel in alten Gebäuden nicht immer gänzlich verhindern. Wer als Mieter hiervon betroffen ist und den Vermieter vergeblich auf diesen Umstand hingewiesen hat, wird über eine Mietminderung wegen Schimmel nachdenken. Diese ist unter den richtigen Umständen sogar erlaubt, wobei Sie im Folgenden erfahren, wie viel Mietminderung wegen Schimmel vertretbar ist.

Mietminderung wegen Schimmel - nicht in allen Fällen möglich
Wenn in Feuchträumen wie Küche oder Badezimmer im Laufe der Jahre eine Ausdehnung von Schimmelsporen zu entdecken ist, darf von einer ernsthaften gesundheitlichen Gefährdung ausgegangen werden. Allerdings ist die Mietminderung wegen Schimmel nicht automatisch einzuleiten, sobald der Mieter die ersten Sporen in seiner Wohnung entdeckt. Vielmehr muss vor diesem Schritt eindeutig abgeklärt werden, ob die Schimmelbildung durch ein Fehlverhalten des Mieters eingetreten ist oder tatsächlich dem Vermieter angekreidet werden kann. Nur in letzterem Fall ist die Mietminderung rechtens, wobei der Nachweis in der Praxis schwierig ist und zu Diskussionen bis hin zum juristischen Prozess führen kann.

Schuld durch Mieter oder Vermieter unbedingt abzuklären
Es gibt unterschiedliche Arten, wie Schimmel entsteht und sich stärker in Wohnräumen ausbreitet. In älteren Wohngebäuden liegt es vorrangig an der maroden und feuchten Bausubstanz, die einen optimalen Brutherd für Schimmelsporen darstellt. Der Mieter kann durch richtiges Heizen und Lüften nichts gegen den mangelhaften Zustand der Wände unternehmen, für die Ausbreitung von Schimmel ist er deshalb nicht verantwortlich zu machen. In einer solchen Situation ist die Mietminderung wegen Schimmel absolut berechtigt.

Anders sieht es aus, wenn die Bausubstanz augenscheinlich in einem hochwertigen Zustand ist, beispielsweise bei Neubauten oder gut gepflegten Immobilien. Hier liegt es meist am unregelmäßigen Lüften oder am mangelhaften Heizen der Wohnräume, wodurch Feuchtigkeit in diesen verbleibt und günstige Bedingungen für den Schimmel schafft. Eine Mietminderung wegen Schimmel ist in diesem Fall nicht vertretbar, da der Mieter selbst den Befall zu verantworten hat und der Vermieter hierauf keinen Einfluss hat. Die Frage, welche der beiden Situation vorliegt und ob die Schuld beim Mieter oder Vermieter zu suchen ist, muss stets im Einzelfall bewertet werden und beschäftigt juristische Instanzen in Deutschland seit Jahren und Jahrzehnten.

Mietminderung wegen Schimmel ist rechtens - welche Höhe ist sinnvoll?
Haben Sie den Eindruck, dass der Schimmelbefall der Bausubstanz oder anderen Mängeln im Verantwortungsbereich des Vermieters zuzurechnen ist, darf die Mietminderung wegen Schimmel erfolgen. Eine angemessene Höhe hängt vom Grad des Befalls ab, hier hat es über die letzten Jahre einige Grundsatzurteile der deutschen Gerichte gegeben.

Um maximal 20 Prozent der laufenden Mietzahlung können Sie bei einem Schimmelbefall die Miete kürzen, wobei dies eine Extremsituation mit einem intensiven Befall zahlreicher Wohnräume bzw. komplett durchnässter Wände oder Decken gilt. Falls lediglich ein leichter Befall vorliegt oder nur ein Raum der angemieteten Wohnung von einer größeren Schimmelschicht betroffen ist, ist eine Kürzung zwischen fünf und zehn Prozent angemessen. Vor einer juristischen Klärung sollten Sie deshalb vergleichbare Urteile aus dem Internet abschätzen, in welcher Höhe die Kürzung angemessen ist. Ansonsten müssten Sie so oder so einen Anteil der gekürzten Miete an Ihren Vermieter zurückzahlen.


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