Gartenhaus Genehmigung: Notwendig oder nicht?
Ob als Abstellplatz für Ihre Gartengeräte oder als sommerlicher Aufenthaltsort in der Schrebergartenanlage - mit einem eigenen Gartenhaus bereichern Sie Ihre heimischen vier Wände um ein weiteres Gebäude im Außenbereich. Während es bei klassischen Wohngebäuden stets zu einer Genehmigung durch das städtische Bauamt kommen muss, umfasst eine offizielle Baugenehmigung Gartenhaus und vergleichbare Gebäudetypen nur selten. Im Folgenden finden Sie hieraus, ob Sie im individuellen Fall eine Gartenhaus Genehmigung benötigen oder ohne entsprechende Formalitäten bauen dürfen.
Welche Faktoren für die Gartenhaus Genehmigung eine Rolle spielen
Eine pauschale Einschätzung, ob für den Bau eines geplanten Gartenhauses bzw. dessen bauliche Erweiterung eine Genehmigung eingeholt werden muss, kann leider nicht gegeben werden. Diverse Faktoren spielen in diese eventuell bestehende Pflicht ein, zu den wichtigsten ihrer Art gehören:
- das Bundesland
- die Größe des Gartenhauses
- die bauliche und räumliche Ausstattung
Außerdem ist zu berücksichtigen, ob das Gartenhaus alleine zum Abstellen von Geräten und anderem Hausrat genutzt wird oder mit Bank und Tisch einen wohnlichen Charakter erhält. Ist ersteres der Fall, wie bei der klassischen Gartenlaube, wird von einer Nebenanlage gesprochen, die im Regelfall keiner gesonderten Gartenhaus Genehmigung bedarf. Vorausgesetzt wird hierbei natürlich, dass die Baugrenzen des Grundstücks eingehalten werden und sich in den Abmessungen des Gebäudes an etablierte Standards gehalten wird.
Baugenehmigung Gartenhaus - ab welcher Größenordnung notwendig?
Um eine Gartenhaus Genehmigung für ein neues Haus zu erhalten, sollte bei der Planungsphase nicht an die Quadrat-, sondern Kubikmeter Nutzungsfläche des neuen Gebäudes gedacht werden. Diese stellen den wesentlichen Maßstab für die Baugenehmigung dar, wobei die jeweilige Landesregierung klare Grenzen vorgibt. So muss in NRW eine Gartenhaus Genehmigung erteilt werden, wenn das Gebäude mehr als 30 Kubikmeter aufweist - in Bayern muss die Genehmigung erst ab 75 Kubikmeter erteilt werden. Diese Werte gelten jedoch auch nur, wenn das errichtete Gartenhaus nicht den Bebauungszusammenhang stört. Einfach ausgedrückt: Mitten in einer Innenstadt, wo sich Nachbarn durch die Bebauung gestört fühlen könnten, muss noch früher mit der Einholung einer Gartenhaus Genehmigung gerechnet werden.
Vereinfachte Regelung für Kleingärtner
Um durch eine Baugenehmigung Gartenhaus oder Schuppen in einer Kleingartenanlage rechtlich gesichert aufzustellen, gibt es deutlich weniger bürokratische Hindernisse. In einer genehmigten Anlage bedarf es fast nie einer Genehmigung, ein eigenes Gartenhaus in der zugeteilten Parzelle zu errichten. Probleme kann es höchstens wegen der Ausstattung geben, was genauso für die Gartenhaus Genehmigung außerhalb von Kleingartenanlagen gilt. Die Installation einer Toilette oder eines Ofens ist in einem Gartenhaus nicht ohne Weiteres möglich, unabhängig vom Standort des Hauses wird die Gartenhaus Genehmigung in diesen Fällen obligatorisch.
Erst nachfragen, dann das neue Gartenhaus erwerben
Durch variantenreiche Regelungen, die vom Bundesland und der Gemeindeordnung abhängen, ist vor dem Errichten des Hauses unbedingt Kontakt zu den regionalen Behörden aufzunehmen. Hier lässt sich unkompliziert anfragen, welche Anforderungen es für die Gartenhaus Genehmigung gibt. Ein komplettes Verbot muss in keiner Situation gefürchtet werden, allerdings kann es nötig sein, ohne die Genehmigung der Behörde etwas kleiner bauen zu müssen. Wer hierzu bereit ist und ohnehin keine großen baulichen Installationen im Gartenschuppen plante, wird in den meisten Fällen von einer unkomplizierten und schnellen Umsetzung profitieren.
Beitrag teilen