Hecke schneiden: Gesetz und Pflichten im Garten
Eine Gartenhecke ist auf Millionen deutschen Grundstücken zu finden und wird als ästhetischer Bewuchs oder als Sichtschutz für Nachbarn und Passanten genutzt. Mit der Hecke und ihrem stetigen Wachstum geht die Pflicht des Schneidens einher, wobei das Hecke schneiden Gesetz und städtischen Vorschriften unterliegt. Wie diese lauten und was Sie als Besitzer einer Hecke sonst zu beachten haben, finden Sie im Folgenden heraus.
In welchen Fällen das Hecke schneiden Gesetz überhaupt Anwendung findet
Grundsätzlich werden Sie beim Hecke schneiden Gesetz und Ordnung nur dann beachten müssen, wenn durch das ungehinderte Wachstum der Hecke eine Behinderung für andere Personen vorliegt. Dies kann im öffentlichen Raum gelten, beispielsweise durch das Ragen der Hecke über einen Bürgersteig oder in die offene Straße. Der andere Fall ist die Beeinträchtigung von Nachbarn und ihren Grundstücken, beispielsweise durch einen Schattenwurf oder das Übertreten der Hecke über die Grundstücksgrenzen hinweg. Und auch der Naturschutz darf beispielsweise in der Brutzeit von Vögeln nicht zu kurz kommen. Durch das Hecke schneiden Gesetz müssen Sie tatsächlich juristische Konsequenzen fürchten, beispielsweise wenn der Lack eines Fahrzeugs durch Ihre ungeschnittene Hecke verkratzt oder Passanten über Äste und Zweige stolpern.
Wie genau Sie beim Hecke schneiden Gesetz und Ordnung beachten müssen
Im Wesentlichen ist zu unterscheiden, ob es sich bei der Vernachlässigung Ihrer Hecke um einen echten Verstoß gegen geltendes Recht handelt oder Sie lediglich ein Ordnungswidrigkeit begehen. Letzteres ist am häufigsten der Fall, wenn es zum Streit um eine Hecke zwischen Ihnen und der Stadt oder Gemeinde kommt. Stellt das Ordnungsamt fest, dass Sie Ihre Hecke nicht vorschriftsmäßig schneiden und das Gewächs zu stark in den öffentlichen Raum hineinragt, kann ein Bußgeld ausgesprochen werden. In welcher Höhe dies erfolgt, hängt von Stadt oder Gemeinde ab.
Zu einem echten Gesetzesverstoß kommt es ausschließlich im Sinne des Naturschutzgesetzes. Dieses Hecke schneiden Gesetz besagt, dass Sie keinen größeren Schnitt an Ihren Hecken in der Brutzeit der einheimischen Vogelwelt vornehmen dürfen, die sich vom März bis in den September hineinzieht. Kleine Beischnitte einzelner Äste sind erlaubt, ein grundlegender Rückschnitt ist hingegen durch den Gesetzgeber verboten. Durch dieses Hecke schneiden Gesetz soll verhindert werden, dass Sie die Brutruhe der Vögel stören, außerdem wird das Gelege oder die Eier selbst nicht durch Ihren Schnitt zerstört. Die Strafgelder sind teilweise erheblich, weshalb Sie ausschließlich außerhalb der Brutzeit schneiden sollten.
Zivilrechtliche Probleme beim Hecke schneiden mit dem Nachbarn
Neben den genannten Fällen wird die Hecke am Grundstücksrand zum häufigen Streitfall zwischen Nachbarn. Vor allem das eigenhändige Schneiden der nachbarlichen Hecke wird zum Problem, wenn die Grundstruktur der Pflanze hierdurch zerstört wird. Bevor Sie beim Hecke schneiden Gesetz und Ordnung außer Acht lassen, schreiben Gerichtsurteile aus der Vergangenheit vor, dass Sie Ihrem Nachbarn eine angemessene Frist für die Beseitigung des Problems setzen. Innerhalb der Brutzeit darf sich dieser natürlich auf den untersagten Schnitt nach dem Gesetz berufen, hineinragende Äste und Zweige dürfen Sie in dieser Zeit ebenfalls nicht entfernen. Außerdem der Saison und ohne die Belästigung von Vögeln dürfen Sie selbst zur Heckenschere greifen, falls Sie der Nachbar stur stellen sollte.
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