GEZ abmelden bei Umzug

GEZ abmelden bei Umzug
GEZ abmelden bei Umzug (Bild: PeJo29/istockphoto.com)

Bei einem Umzug sind viele Formalitäten zu bedenken, hierzu gehört auch eine Neuregelung bei der Zahlung der Rundfunkgebühr. Ein echtes GEZ abmelden bei Umzg ist nur in den wenigsten Fällen üblich, beispielsweise wenn sich der neue Wohnsitz im Ausland befindet. Im Folgenden erfahren Sie, wie das GEZ abmelden bei Umzg funktioniert oder ob alternativ eher eine reine Ummeldung infrage kommt.

Wovon das GEZ abmelden bei Umzg abhängt
Jeder Haushalt in Deutschland hat die staatlich festgeschriebene Rundfunkgebühr zu entrichten. Die Regelung wurde vor wenigen Jahren angepasst und bezieht sich mittlerweile auf einzelne Haushalte, was bei einem Umzug an Relevanz gewinnt. Wer in eine neue Wohnung oder ein neues Haus als Zweitwohnsitz einzieht, wird für beide Orte die Rundfunkgebühr entrichten müssen, anders sieht dies bei der Aufgabe des alten Wohnsitzes aus. Hier ist das GEZ abmelden bei Umzg und eine Neuanmeldung für den neuen Wohnsitz formal nicht notwendig, stattdessen reicht die Ummeldung durch eine Mitteilung bei der GEZ.

Wie die Ummeldung genau abläuft
Am einfachsten können Sie die Ummeldung über die Webseite der Gebühreneinzugszentrale vornehmen. Neben verschiedenen Menüpunkten wie der generellen Neuanmeldung bzw. der echten GEZ abmelden bei Umzg finden Sie hier die passenden Formulare für den Wohnungswechsel. Damit diese wirksam werden kann, sollte die Ab- und Anmeldung des Wohnsitzes bei jeweiligen Einwohnermeldeamt stattgefunden haben. Eine Kopie der entsprechenden Belege kann formal weiterhelfen, in den meisten Fällen werden Sie jedoch schon vorher am neuen Wohnsitz durch die GEZ angeschrieben. Da die Aufgabe des alten Mietvertrags und die Anmeldung am neuen Wohnsitz meist fließend ineinander übergehen, müssen Sie keine doppelte Belastung durch die GEZ-Gebühr fürchten.

Echtes GEZ abmelden bei Umzg - so funktioniert es
Das GEZ abmelden bei Umzg ohne Ummeldung tritt nur in wenigen Fällen ein. Zu den wichtigsten Gründen dieser Art zählen:

  • Umzug ins Ausland
  • Verzicht auf Rundfunkgeräte am neuen Wohnsitz
  • Auflösen der Wohnung, beispielsweise bei einem Todesfall

Hier findet eine echte Abmeldung statt, d. h. nach dem Umzug bzw. der Aufgabe der alten Wohnung ist der Haushalt ab sofort von den Rundfunkgebühren befreit. Auch für diesen Zweck hält die Gebühreneinzugszentrale spezielle Formulare auf Ihrer Webseite bereit. Neben der Identifikationsnummer und weiteren persönlichen Daten ist der Grund für die Abmeldung explizit zu benennen, Nachweise wie die Meldebescheinigung des Wohnsitzes im Ausland dürften den Prozess der Abmeldung beschleunigen und Ihnen Nachfragen ersparen.

Auch ohne Formulare die GEZ abmelden bei Umzg
Unabhängig von den Onlineangeboten der GEZ können Sie die Abmeldung natürlich auch ganz normal in Briefform durchführen. Achten Sie allerdings darauf, dass alle wichtigen Daten rund um Ihr Gebührenkonto bei der GEZ in diesem Brief zu finden sind und die echte Abmeldung sachlich begründet wird. Gerade bei einem Umzug ins ferne Ausland ist eine unkomplizierte Erreichbarkeit Ihrer Person nicht mehr gegeben, so dass es Komplikationen bei der Abmeldung geben kann.

Falls Sie unsicher sind, ob in Ihrer Situation eine echte Abmeldung oder eine Ummeldung vorliegt, helfen Ihnen die Mitarbeiter der Gebühreneinzugszentrale in Köln gerne weiter. Ein Anruf genügt oftmals für umfassende Informationen, die Abmeldung bei der GEZ muss allerdings ohne Ausnahme schriftlich erfolgen.


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