Umzug steuerlich absetzen - geht das?
Mit einem Umzug sind nicht nur viele Mühen zwischen Kisten packen und Ummeldung verbunden, auch die Kosten eines solchen Projekts landen schnell im vier- oder fünfstelligen Bereich. Einen Umzug steuerlich absetzen zu können, ist für viele Betroffene somit äußerst interessant, um die Steuerlast für die Einnahmen des Umzugsjahres zu reduzieren. Im Folgenden erfahren Sie, unter welchen Umständen es möglich wird, den Umzug steuerlich absetzen zu lassen.
Umzug steuerlich absetzen - unter welchen Umständen ist dies möglich?
Prinzipiell können Sie jede Art von Umzug bei der Einkommensteuererklärung des entsprechenden Jahres angeben. Wichtig ist hierbei, dass zwischen beruflich und privat bedingten Umzügen unterschieden wird, die verschiedene Formen der Anrechnung zulassen. Hierbei müssen die berücksichtigten Kosten und Umstände auch tatsächlich von der steuerpflichtigen Person erbracht worden sein. Ziehen Sie aus beruflichen Gründen um und hat Ihnen der Arbeitgeber sämtliche Kosten und Mühen für den Wohnsitzwechsel abgenommen, können Sie deshalb keinen Abzug Ihrer Steuerlast für das entsprechende Jahr verlangen.
Was es beim beruflichen Umzug zu beachten gilt
Beruflich können Sie den Umzug steuerlich absetzen, wenn Sie dieser näher an Ihren vertrauten Arbeitsplatz herangeführt hat oder Sie von einem Arbeitsplatzwechsel betroffen waren. Für die Verkürzung des Arbeitswegen reicht bereits ein Umzug innerhalb der gleichen Stadt oder Gemeinde aus. Auch der Rückzug aus dem Ausland nach Deutschland für den Antritt einer neuen Stelle berechtigt zur steuerlichen Begünstigung.
Von gezahlten Maklergebühren bis zu den Kosten für das Umzugsunternehmen lassen sich diverse Kostenpunkt beim Umzug steuerlich absetzen, ein entsprechender Nachweis dieser Kosten ist der Steuererklärung beizufügen. Natürlich sollte es diesen Dokumenten eindeutig hervorgehen, dass Sie diese tatsächlich selbst bezahlt haben und es sich um einen beruflichen Umzug nach einem der oben genannten Kriterien handelt.
Umzug steuerlich absetzen - auch bei privaten Umzügen möglich
Bei einem privaten Umzug lassen sich Kosten als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen, in den meisten Fällen liegt das absetzbare Niveau unterhalb den Werten von beruflichen Umzügen. Der Gesetzgeber sieht einen Abzug von 20 Prozent der geleisteten und nachzuweisenden Kosten vor, maximal jedoch einen Betrag von 4.000 Euro pro Jahr. Auch der Umzug aus Gründen einer außergewöhnlichen Belastung, beispielsweise nach einem schweren Unfall in ein behindertenfreundliches Haus sind bei der Steuererklärung anrechenbar.
Wenn Ihnen für einzelne Kostenpunkte die Belege fehlen oder diese grundsätzlich nicht bei der Steuer angeben können, können Sie auch mit einer Kostenpauschale arbeiten. Diese liegt aktuell bei ca. 700 Euro für ledige Personen, für weitere Menschen im gleichen Haushalt lässt sich die Pauschale zum Umzug steuerlich absetzen entsprechend erhöhen. Die Einrechnen dieser Pauschale ist unabhängig vom expliziten Nachweis anderer Kosten möglich und sichert Ihnen zu, auch kleinere Ausgaben ohne direkte Nachweisbarkeit ersetzt zu bekommen.
Professionelle Hilfe beim Umzug steuerlich absetzen beanspruchen
Gerade wenn es sich um einen großen Umzug über Hunderte Kilometer hinweg handelt, sind viele Kostenpunkte einzurechnen, die zu einer umfassenden steuerlichen Anrechenbarkeit führen. In diesem großen Ausmaß lohnt sich der Kontakt mit einem Steuerberater, selbst wenn dieser in sonstigen Jahren nicht aufgesucht wird. Außerdem sollten sämtliche Belege rund um den Umzug sauber aufbewahrt werden, um später von der potenziellen Anrechenbarkeit zu profitieren.
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