Grenzabstand Bäume: Richtlinien für Nachbarn
Bäume, die über die Grundstücksgrenze hinauswachsen, sind ein häufiger Streitpunkt zwischen Nachbarn. Um solchen Fällen Einhalt zu gebieten, gibt es Richtlinien für den Grenzabstand der Bäume, den sämtliche Gartenbesitzer penibel einhalten sollten. Im Folgenden erfahren Sie mehr über diese Richtlinien und können sich beim zukünftigen Einpflanzen oder Beschneiden Ihrer Gewächse im Garten auf den aktuell vorgeschriebenen Grenzabstand der Bäume berufen.
Weshalb der Grenzabstand der Bäume als Regelung sinnvoll ist
Bäume mit mehreren Metern Höhe sind ein echter Schmuck für jeden Garten, als Obst- oder Nussbaum profitieren Sie in jedem Sommer und Herbst von einer reichen Ernte. Allerdings sind auch Nachteile mit jedem Baum verbunden, beispielsweise wirft dieser meterlange Schatten auf das Nachbargrundstück oder wächst mit Ästen und Zweigen über die Grundstücksgrenze hinaus. Werden hierdurch Beete, Sträucher oder sogar das Mauerwerk des Nachbarhauses beeinträchtigt, ist der Streit zwischen beiden Grundstücksbesitzern vorprogrammiert.
Tatsächlich sollten sich Gewächse auf die Umrandung des jeweiligen Grundstücks begrenzen, was eine umfangreiche Pflege und ein regelmäßiges Schneiden mit sich bringt. Um im Vorfeld Streit zu vermeiden und Bäume nicht unmittelbar am Rand Ihres Grundstücks einzupflanzen, ist der Grenzabstand der Bäume auch in Ihrem Bundesland klar vorgeschrieben.
Welchen Grenzabstand der Bäume Sie konkret einhalten sollten
Wie so häufig in Deutschland muss man sich beim Grenzabstand der Bäume mit komplexen Regelungen auseinandersetzen. Zum einen weichen die Regelung von Bundesland zu Bundesland ab, zum anderen sind die Vorschriften für verschiedene Gewächse unterschiedlich ausgelegt. Leider verwenden die einzelnen Bundesländer noch nicht einmal bei der Charakterisierung einheitliche Vorgaben, stattdessen wird sich an der Höhe des ausgewachsenen Baumes, seiner Art oder an anderen Kriterien orientiert. Exemplarisch sollen zwei Regelungen vorgestellt werden:
Beispiel A: Grenzabstand der Bäume & Co. in Nordrhein-Westfalen
- Bäume mit starkem Wachstum: 4,00 Meter Abstand
- Bäume mit gemäßigtem Wachstum: 2,00 Meter Abstand
- Ziersträucher mit starkem Wachstum: 1,00 Meter Abstand
- Ziersträucher mit gemäßigtem Wachstum: 0,50 Meter Abstand
Beispiel B: Grenzabstand für Bäume & Co. in Sachsen
- Bäume, Sträucher und Hecken größer als zwei Meter: 2,00 Meter Abstand
- Bäume, Sträucher und Hecken kleiner als zwei Meter: 0,50 Meter Abstand
Falls Sie in einem der anderen Bundesländer wohnen sollten, können Sie problemlos bei der örtlichen Gemeinde oder bei Gartenschutzvereinen Ihrer Stadt nachfragen, wie die konkreten Regelungen vor Ort sind.
Folgen durch die Vorschriften für den Grenzabstand der Bäume
Wenn Sie als gewissenhafter Gärtner die Vorschriften einhalten, bedeutet dies selbstverständlich nicht, dass Sie sämtliche Pflegearbeiten an Ihren Bäumen und Sträuchern einstellen dürfen. Ragen beispielsweise Äste trotz des großen Abstands in das benachbarte Grundstück hinein, hat Ihr Nachbar das Recht, auf eine Entfernung dieser Störungen zu pochen. Anders sieht dies beim Schattenwurf Ihrer Bäume aus. Haben Sie den Abstand zum Nachbargrundstück genau bemessen und ragt die Baumspitze nicht über die im Bundesland vorgeschriebenen Maximalhöhen hinaus, ist das subjektive Empfinden Ihres Nachbarn nicht von Belang. Wie bei allen Richtlinien und Gesetzes ist es empfehlenswert, die Situation zunächst ohne Streit miteinander zu klären. Häufig ist ein freundliches Gespräch die beste Wahl, um sich rund um das Wachstum von Bäumen und Sträuchern dauerhaft einig zu werden.
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