7 Tipps bei Lärmbelästigung durch Nachbar

Ob Wohnung in einem Mehrparteienhaus oder eine eigene Immobilie - die Nachbarn und ihr Verhalten kann sich niemand aussuchen. Mit regelmäßigen Gartenpartys, dröhnenden Rasenmähern oder lauten Fernsehübertragungen übertrifft die Lärmbelästigung durch Nachbar häufig die Grenze des Vertretbaren und führt zu Streit zwischen den verschiedenen Parteien. Mit den folgenden sieben Tipps soll Ihnen gezeigt werden, wie Sie die Situation ruhig und besonnen angehen und die richtigen Maßnahmen bei Lärmbelästigung durch Nachbar treffen.
Zu große Lärmbelästigung durch Nachbar? Befolgen Sie diese sieben Tipps!
- Tipp 1: Bevor Sie einen persönlichen oder juristischen Streit riskieren, prüfen Sie in Ruhe die Tages- und Uhrzeiten der Lärmbelästigung. Die meisten Hausordnungen sehen eine Nachtruhe ab 22.00 Uhr vor, außerdem ist in vielen Mietverträgen eine Mittagsruhe von ein bis zwei Stunden festgeschrieben. Außerdem dieser Zeiten kann zwar eine Lärmbelästigung durch Nachbar gegeben sein, bei einer objektiv erträglichen Lautstärke werden Sie hiergegen nichts tun können.
- Tipp 2: Was subjektiv als starke Lärmbelästigung durch Nachbar wahrgenommen wird, kann in den Ohren anderer Menschen noch eine zumutbare Lautstärke sein. Bevor Sie einen Streit riskieren, lassen Sie sich von Freunden oder anderen Mietern die übermäßige Lautstärke bestätigen. Falls diese keine große Belastung feststellen, hilft dies zwar persönlich nicht weiter. Allerdings brechen Sie mit einer Überempfindlichkeit keinen Streit vom Zaun, der neutral betrachtet kein Problem darstellt.
- Tipp 3: Bedenken Sie das Verhältnis zu Ihren Nachbarn, wenn Sie diese auf eine häufige Lärmbelästigung ansprechen. Gerade wenn Sie Wohneigentum besitzen und dies für Ihre Nachbarn gleichermaßen gilt, wird ein Fortzug nicht infrage kommen. Anstelle die Atmosphäre zwischen beiden Parteien zu vergiften, bleiben Sie ruhig und überlegen Sie genau die Schritte, die Sie gegen die Lärmbelästigung durch Nachbar einleiten möchten.
- Tipp 4: Sprechen Sie Ihren Nachbarn nicht in einer emotional aufgeladenen Situation an. Gerade wenn parallel Grillparty oder Sommerfest laufen, haben Sie schnell die gesamte Feiergesellschaft gegen sich. Deutlich sinnvoller ist es, ein oder zwei Tage später das ruhige Gespräch zu suchen und auf die gegebene Lärmbelästigung einzugehen. In einer neutralen und nüchternen Atmosphäre wird der Nachbar eher auf Ihr Anliegen eingehen als in der Feierstimmung.
- Tipp 5: Rufen Sie nicht gleich beim ersten Mal die Polizei und vergiften die Polizei zwischen sich und den Nachbarn! Wenn es einmalig in Haus und Garten Ihres Nachbarn laut wird, sollte dies nicht mit einer besonderen Feierlichkeit zu entschuldigen sein. Der Anruf bei der Polizei bei gegebener Lärmbelästigung durch Nachbar ist angemessen, wenn es mehrfach zu Belästigungen kommt und Sie den Nachbarn zuvor freundlich hierauf hingewiesen haben.
- Tipp 6: Sollten Sie mehrfach auf Ihren Nachbarn wegen des Lärms zugehen, nennen Sie sinnvolle Gründe, weshalb Sie die Lärmbelästigung durch Nachbar nicht hinnehmen können. Wenn Sie morgens früh zur Arbeit müssen oder ein krankes Familienmitglied betreuen, wird der Nachbar eher Rücksicht zeigen, als wenn Sie diesen nur wutentbrannt zusammenstauchen.
- Tipp 7: In Extremfällen hilft nur der Kontakt mit der Polizei oder juristischen Instanzen weiter. Viele Gerichte verhandeln mittlerweile keine Nachbarschaftsstreitigkeiten mehr und verweisen auf Schiedsstellen. Diese sind in jeder größeren Stadt zu finden und beraten Sie individuell bei Streitigkeiten jeder Art!
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