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Mietminderung wegen Baulärm - die richtige Herangehensweise

Mietminderung wegen Baulärm
Mietminderung wegen Baulärm (Bild: Leslie Achtymichuk/istockphoto.com)

Lärmbelästigung gehört zu den größten Störfaktoren für Mieter in ganz Deutschland, die entweder auf dem Grundstück des Vermieters oder im direkten Wohnumfeld eintritt. In vielen Fällen ist eine Mietminderung wegen Baulärm berechtigt und durchsetzbar, hierbei kommt es allerdings auf eine durchdachte und sachliche Vorgehensweise an. Mit den folgenden Hinweisen wird es Ihnen leichterfallen, zu Ihrem Recht zu kommen und die Mietminderung wegen Baulärm in einer angemessenen Weise durchzusetzen.

Wann überhaupt über die Mietminderung wegen Baulärm nachzudenken ist
Bauarbeiten im privaten und öffentlichen Bereich gehören zum Städte- und Landschaftsbau einfach dazu. Würde jede Baumaßnahme sämtliche Mieter im direkten Wohnumfeld zu einer Mietminderung wegen Baulärm bewegen dürften, entgingen Millionen von Vermietern in Deutschland erhebliche Einnahmen. Genau deshalb sorgt nicht jede Baustelle vor der eigenen Haustüre dafür, dass Sie Ihre Miete reduzieren dürfen. Nach einigen Urteilen der letzten Jahre ist die Mietminderung nicht zulässig, sofern es sich um vorhersehbare Bauarbeiten handelt. In Städten und Gemeinden ist es von öffentlicher Seite aus üblich geworden, Vorhaben dieser Art rechtzeitig schriftlich anzukündigen, was auch Vermietern die Sicherheit einer fortlaufenden Mietzahlung gibt.

In welchen Fällen die Mietminderung wegen Baulärm berechtigt ist
Bessere Chancen auf die Mietminderung haben Sie, wenn es sich um eine Großbaustelle handelt, die über einen ungewohnt langen Zeitraum andauert. Auch private Bauarbeiten des Vermieters, die mit einer permanenten Lärmbelästigung verbunden sind oder täglich über Wochen hinweg Handwerker über ein Gerüst in Ihre Wohnung blicken lassen, sind nicht ohne Weiteres zumutbar. Nähe und Art der Bauarbeiten sind stets entscheidend und im Einzelfall zu bewerten. So wird eine Kernsanierung am eigenen Wohngebäude über Wochen hinweg gute Chancen haben, als Grund für eine Mietminderung wegen Baulärm akzeptiert zu werden. Kommt es hingegen zu einer grundlegenden Sanierung von Straßen oder Brücken im näheren Wohnumfeld, wird dies kaum für die Minderung ausreichen.

Wie Sie Ihre individuelle Situation realistisch einschätzen können
Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen und diese den Bereich Mietrecht umfasst, werden Sie mit einer einfachen Anfrage beim Versicherer herausfinden, ob Aussicht auf eine Mietminderung wegen Baulärm besteht. Natürlich muss es nicht zur juristischen Auseinandersetzung kommen, allerdings haben die Rechtsschutzversicherer Erfahrungswerte und können Sie angemessen beraten. Falls ein solcher Versicherungsschutz nicht besteht, wird die Verbraucherzentrale vor Ort zu einem adäquaten Ansprechpartner. Schildern Sie hier einem der Experten Ihre individuelle Situation und lernen Sie Ihre Chancen kennen. Im Zweifelsfall sollten Sie darauf eingestellt sein, dass der Vermieter die Mietminderung wegen Baulärm nicht akzeptiert und es zum Rechtsstreit kommt.

In welcher Höhe die Mietminderung wegen Baulärm angemessen ist
Die Beratung durch einen Experten ist auch wegen der Höhe der Minderung empfehlenswert. Nach den Rechtsurteilen der letzten Jahre ist eine Reduktion um mehr als 20 Prozent des Mietzinses fast ausgeschlossen, Werte zwischen zehn und 15 Prozent sind üblicher. Da der Einzelfall entscheidet, sollten Sie nicht von selbst eine beliebige Reduktion Ihrer Mietzahlung festlegen, sondern sich über Urteile der letzten Jahre in einer vergleichbaren Situation informieren. Wenn Sie eine noch höhere Mietminderung wegen Baulärm anstreben, wird dies zwangsläufig auf einen Rechtsstreit hinauslaufen, grundsätzlich ist die Akzeptanz bestehender Urteile zur angemessenen Mietminderung empfehlenswert.


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