• Sie sind gerade hier:
  • » Startseite
  • » Wohnen
  • » Rauchmelder Gesetz: Pflicht oder freiwillig?

Rauchmelder Gesetz: Pflicht oder freiwillig?

Rauchmelder Gesetz
Rauchmelder Gesetz (Bild: Gregory_DUBUS/istockphoto.com)

Die Installation eines Rauchmelders ist in vielen deutschen Bundesländern zu einem gesetzlichen Standard geworden, der für unterschiedliche Haustypen mit unterschiedlichen Fristen anzuschaffen ist. Leider gibt es kein einheitliches Rauchmelder Gesetz, so dass Sie abhängig von Ihrer Wohnregion überprüfen müssen, welcher rechtlicher Status gerade vorherrscht. Selbst wenn kein Rauchmelder Gesetz den Einbau des Melders vorschreibt, ist sein Einsatz sinnvoll, wie Hunderte von vorzeitig erkannten Rauchentwicklungen und Brandfälle pro Jahr zeigen.

Die Grundlagen zum Rauchmelder Gesetz in Deutschland
In fast allen Bundesländern gilt mittlerweile ein Rauchmelder Gesetz, das den Einbau dieses Gerätes in einem Wohngebäude vorschreibt. Nur in wenigen Bundesländern besteht noch eine Ausnahme, allerdings dürfte hier in den nächsten Jahren noch nachgezogen werden. Zu den Bundesländern, die zu den Nachzüglern gehören und nicht eine umfassende Regelung für Rauchmelder eingeführt haben, gehören:

  • Berlin
  • Brandenburg
  • Sachsen
  • Saarland (eingeschränkt)

In allen anderen Bundesländern gibt es bereits seit Jahren ein Rauchmelder Gesetz, dass den Einsatz der Melder klar vorschreibt und zu einer Pflicht macht. Hierbei kommt es noch zu Unterschieden, ob es sich beim zu schützenden Gebäude um einen Alt- oder Neubau handelt.

Wie die Rauchmelderpflicht für unterschiedliche Gebäudetypen ausgelegt wird
Dass es überhaupt zu Unterschieden bei der Bewertung von Gebäuden kommt, hat mit ihrem Alter und der im Haus vermuteten Gebäudetechnik zu tun. Vor allem elektrische Leitungen, die bereits seit Jahrzehnten in einem Altbau zu finden sind, können durch einen Kurzschluss zum Brand oder einer Rauchentwicklung führen, während dieses Risiko bei Neubauten deutlich seltener besteht. Die meisten Bundesländer gehen hierauf mit ihrem Rauchmelder Gesetz ein und haben unterschiedliche Regelungen abhängig vom Alter festgelegt, allerdings wenden die einzelnen Länder nicht zwangsläufig das gleiche Alter an. In manchen Fällen wird andersherum argumentiert: Für Neubauten ist der Melder Pflicht, bei alten Wohnungen wird keine Vorschrift gemacht.

Grundsätzlich ist es allen Bewohnern unabhängig von ihrem Bundesland anzuraten, sich für die Anschaffung der Rauchmelder zu entscheiden. Selbst wenn aktuell noch keine Pflicht durch das geltende Rauchmelder Gesetz gegeben ist, gilt in vielen Bundesländern eine Übergangsfrist. Diese hat ihre Auswirkung meist auf bestehende Wohnungen und läuft bis zum Jahr 2016 oder 2018. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Anschaffung freiwillig, da spätestens ab dann eine Frist eintritt, sollten Sie sich im Sinne der Sicherheit ruhig schon vorher um die Anschaffung kümmern.

Der Rauchmelder fehlt - was bedeutet dies im Brandfall?
Die Pflichten, die sich durch das Rauchmelder Gesetz ergeben, nehmen auf unterschiedliche Bereiche bei einem eingetretenen Schaden Einfluss. Keine Feuerwehr wird die Löscharbeit verweigern, schließlich liegt der Brandschutz im öffentlichen Interesse. Hier wird also nicht gefragt, ob tatsächlich ein Rauchmelder installiert war, da ohnehin vom Wunsch des Hausbesitzers oder Mieters nach dem Erhalt seines Hausrats ausgegangen wird. Anders sehen dies allerdings die Versicherungen, beispielsweise bei Schäden im Rahmen einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung. Besteht nach der gültigen Gesetzeslage im eigenen Bundesland eine Pflicht zum Rauchmelder und wurde dieser beim eingetretenen Brandfall nicht montiert, kann die Versicherung ihre Leistungen verweigern. Genau dies wird kein Hausbesitzer provozieren wollen, weshalb die wenigen Euro Kosten für einen zeitgemäßen Rauchmelder eine sinnvolle und absolut wirtschaftliche Investition darstellen.


Beitrag teilen