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Typische Ruhezeiten in Mietwohnung

Ruhezeiten in Mietwohnung
Ruhezeiten in Mietwohnung (Bild: SrdjanPav/istockphoto.com)

Kein Mieter hat es gerne, wenn die eigenen Nachbarn bis mitten in der Nacht feiern oder laute Musik hören. Zu viel Lärm ist nicht nur störend, sondern beeinflusst nachweislich auch die Gesundheit, weshalb Ruhezeiten in Mietwohnung oder -haus in allen Städten und Gemeinden Deutschlands festgelegt wurden. Selbst wenn der Mietvertrag nicht explizit solche Zeiten vorgibt, müssen Sie sich an die ortsüblichen Zeiten halten und leisten hierdurch einen wertvollen Beitrag für ein unproblematisches Zusammenleben.

Wissenswertes rund um Ruhezeiten in Mietwohnung
Das Thema Lärm ist fast in allen Wohngebieten hierzulande immer wieder präsent. Dies liegt jedoch nicht an der Tatsache, dass Ruhezeiten in Mietwohnung oder Einfamilienhäusern fehlten, sondern diese schlichtweg nicht eingehalten werden. Natürlich ist es möglich, die Vorgaben in einzelnen Fällen zu verletzten, beispielsweise wenn eine große Feier ansteht und diese bis in die Nacht hinein andauert. Sollte es zu einer regelmäßigen Lärmbelästigung außerhalb der zulässigen Zeiten kommen, ist es möglich, auf die Hilfe der Polizei oder des Vermieters zu vertrauen.

Welche Ruhezeiten in Mietwohnung genau vorgeschrieben sind
Es gibt keine bundeseinheitliche Regelung für die Ruhezeiten in Mietwohnung, vielmehr wird diese von den jeweiligen Städten und Gemeinden festgelegt. Der einzelne Vermieter hat die Möglichkeit, diese Zeiten noch auszudehnen, allerdings ist dies explizit im Mietvertrag festzuhalten und durch den Mieter abzusegnen. Gängige Zeiten, die in vielen deutschen Städten und Regionen ihre Anwendung finden, sind:

  • Nachtruhe von 22.00 Uhr abends bis 6.00 Uhr morgens
  • Mittagsruhe zwischen 13.00 und 15.00 Uhr
  • gänzliche Ruhe an Sonn- und Feiertagen

In den meisten Mietverträgen sind die ortsüblichen Ruhezeiten in Mietwohnung zu finden. Falls dies nicht gilt, lassen sich die entsprechenden Zeiten auch beim zuständigen Ordnungsamt erfragen. Gänzliche Stille muss ein Mieter natürlich nicht in den vorgeschriebenen Zeiten halten, allerdings sollte er sämtliche Tätigkeiten und Gespräche in Zimmerlautstärke ablaufen lassen. Die schließt bei dünnen Wänden in einem Mietshaus mit vielen Parteien nicht aus, dass dennoch unerwünschter Lärm in die Wohnung eindringt. Solange sich die andere Mietpartei jedoch im Sinne der Hausordnung verhält, ist dies rechtens, ein Anrecht auf vollkommene Stille in diesen Zeiten besteht somit nicht.

Die Ruhezeiten in Mietwohnung werden verletzt - was tun?
Wenn Sie dem Lärm Ihrer Nachbarn dauerhaft ausgesetzt sind, haben Sie mehrere Möglichkeiten, sich hiergegen zu wehren. Als erstes bietet sich natürlich ein freundschaftliches Gespräch mit den Nachbarn an, denen vielleicht gar nicht bewusst ist, welchen Lärm sie machen. Zeigen diese absolut keine Einsicht, kann ein dezenter Hinweis beim Vermieter weiterhelfen. In konkreten Situationen wie einer unangekündigten Party mitten in der Nacht hilft auch der Anruf bei der Polizei weiter.

Bitte bedenken Sie immer, das solche Maßnahmen das Klima zwischen den einzelnen Mietparteien vergiften können und die Ruhezeiten in Mietwohnung nicht mehr das alleine Problem darstellen. Wägen Sie deshalb genau ab, wann die persönliche Schmerzgrenze erreicht ist und der Weg zum Vermieter oder der Polizei lohnt. Hilfreich ist es hierbei natürlich, nicht alleine mit der Beschwerde dazustehen. Versuchen Sie deshalb einfach herauszufinden, ob sich auch andere Nachbarn von einer bestimmten Mietpartei gestört fühlen und ergreifen Sie anschließend zusammen die Initiative!


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