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Ummelden bei Umzug - Wann muss ich was wo ummelden?

Ummelden bei Umzug
Ummelden bei Umzug (Bild: warrengoldswain/istockphoto.com)

Nur die wenigsten Menschen bleiben über das gesamte Leben hinweg am gleichen Wohnort, Umzüge sind eine Selbstverständlichkeit und mit vielen Formalitäten verbunden. Gerade das Ummelden bei Umzug wird als lästig empfunden, einzelne Behördengänge oder Briefwechsel lassen sich dennoch nicht ersparen. Wer die verschiedenen Formen der Ummeldung rechtzeitig plant und die richtigen Dokumente bei sich trägt, wird jedoch gelassen auf diesen Teil einer Umzugsphase schauen.

Welche Arten von Ummelden bei Umzug zu beachten sind
Grundsätzlich ist die neue Adresse bei einem Umzug allen Kontakten von der Bank bis zur Versicherung mitzuteilen, von einer echten Ummelden bei Umzug wird in diesem Kontext jedoch nicht gesprochen. Zu den wichtigsten Institutionen, bei denen eine echte Ummeldung vorliegt, gehören:

  • Einwohnermeldeamt
  • Finanzamt
  • KFZ-Zulassungsstelle
  • Energieversorger


Auf keinen Fall sollte angenommen werden, dass alleine der Gang zum Einwohnermeldeamt ausreicht und dieses den anderen Instanzen die vorgenommene Ummeldung mitteilt. Vielmehr muss jede einzelne Stelle separat kontaktiert werden, wobei sich unterschiedliche Fristen und Formalitäten ergeben.

Das Wichtigste: Die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt
Die Anmeldung am neuen Wohnort hat zwingend binnen drei Tagen nach Einzug am neuen Wohnort zu erfolgen. Hiermit ist nicht das Datum im Mietvertrag gemeint, sondern der tatsächliche Tag, an dem sich der Lebensschwerpunkt an den neuen Wohnort verlagert. Die meisten Ämter sind bei einigen Tagen oder Wochen nach Beginn des Mietvertrags kulant, wer das Ummelden bei Umzug jedoch erst Monate später vornimmt, muss mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen. Eine Bestätigung der Anmeldung von Seiten des Vermieters muss übrigens nicht mehr erfolgen, außerdem ist bei vielen Ämtern nicht mal mehr zwingend der Mietvertrag vorzulegen. Bei Umzug aus dem Ausland muss die Abmeldung vom ausländischen Einwohnermeldeamt vorgelegt werden.

Finanzamt und KFZ-Zulassungsstelle
Die Ummeldung beim Finanzamt gestaltet sich problemlos, vor allem wenn der größte Teil des Jahres noch am alten Wohnort verbracht wurde. In diesem Fall wird die Einkommensteuer einfach über das alte Finanzamt abgewickelt und diesem mitgeteilt, dass ab dem nächsten Jahr eine andere Finanzbehörde zuständig ist. Eine rechtzeitige Anmeldung bei dieser ist dennoch notwendig und sollte spätestens wenige Wochen nach der offiziellen Ummeldung erfolgen. Noch entspannter verhält es sich mit der Ummeldung des Kraftfahrzeugs, der Gesetzgeber sieht beim Ummelden bei Umzug eine Frist von bis zu sechs Monaten vor. Solange das Fahrzeug in Deutschland registriert ist und unter einem Versicherungsschutz steht, kann es also problemlos für die Umzugsphase genutzt und erst deutlich später für das Ummelden bei Umzug bedacht werden.

Strom- und Telekommunikationsanbieter beim Ummelden bei Umzug bedenken
Für Internet oder Strom reicht in vielen Fällen einfach die Mitteilung der neuen Adresse, von einem echten Ummelden bei Umzug kann nicht gesprochen werden. Dies ändert sich jedoch, falls bislang auf einen regionalen Anbieter vertraut wurde, dessen Leistungen nicht am neuen Wohnort beansprucht werden können. In diesem Fall sollten die offizielle Meldebescheinigung vom neuen Wohnort sowie die Kündigung des alten Wohnsitzes vorgelegt werden, um über ein Sonderkündigungsrecht bestehende Verträge aufzulösen. Ob dies überhaupt möglich ist, lässt sich den gültigen Vertragsbedingungen der jeweiligen Versorger entnehmen. Natürlich ist bei der Ummeldung auch direkt an einen Stromanbieter bzw. Internetdienstleiter am neuen Wohnort zu denken!


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