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Verzinsung Mietkaution - Berechnung und Wissenswertes

Verzinsung Mietkaution
Verzinsung Mietkaution (Bild: SusanneB/istockphoto.com)

Das Zahlen der Mietkaution beim Einzug in eine neue Wohnung ist vielerorts obligatorisch und wird vom neuen Mieter als unerwünschte Ausgabe empfunden. Durch die Verpflichtung zur Verzinsung Mietkaution durch den Vermieter entsteht dennoch ein kleiner Vorteil, der sich bei der späteren Rückzahlung des Geldes positiv auswirkt. Im Folgenden erfahren Sie alles Wissenswerte zur Verzinsung Mietkaution und wie die Berechnung für diese Zahlung erfolgt.

Weshalb die Verzinsung Mietkaution überhaupt vorgeschrieben ist
Viele Mieter verstehen die Kaution als Zusatzzahlung an den Vermieter, dabei stellt sie alleine eine Sicherheit für diesen dar. Sollte es gegen Ende des Mietverhältnisses zu ausstehenden Mieten oder Mängeln in der Wohnung kommen, kann der Vermieter die Kaution hierfür ganz oder anteilig verwenden. Wird das Mietverhältnis hingegen ohne Probleme beendet, geht die gezahlte Kaution wieder an die Mietpartei zurück. Durch die Verzinsung Mietkaution geht aufgrund steigender Lebenshaltungskosten kein Geld verloren, wobei der Vermieter dazu verpflichtet ist, sich um eine tatsächliche Verzinsung des Geldes zu kümmern. Würde er es nicht machen, ging der Wert des Geldes im Laufe der Jahre schleichend verloren, was gerade gute Mieter mit einem Mietverhältnis von Jahren oder Jahrzehnten benachteiligt.

Welche Vorschriften es rund um die Mietkaution zu beachten gibt
Es gibt klare Vorschriften, wie der Vermieter mit der Kaution umzugehen hat und welchen Maßstäben er bei der Verzinsung folgen muss. Zu den wichtigsten Vorschriften rund um die Verzinsung Mietkaution gehören:

  • Das Geld muss unmittelbar nach Erhalt durch den Vermieter angelegt werden.
  • Die Mietkaution darf nicht mit dem Privatvermögen des Vermieters vermischt werden und ist auf einem separaten Konto zu deponieren.
  • Die Kaution muss über die Zeit des Mietverhältnisses hinweg unberührt bleiben, der Vermieter darf es somit nicht zweckentfremden.
  • Der Vermieter muss dem Mieter zu jedem Zeitpunkt Auskunft über den Stand der Verzinsung Mietkaution geben, beispielsweise durch Vorlage eines entsprechenden Kontoauszugs.

All diese Regelungen stellen gesetzliche Vorschriften dar und sind somit nicht vom Vermieter zu beugen. Umgekehrt ist der Mieter verpflichtet, überhaupt eine Kaution gemäß Mietvertrag zu zahlen, wobei diese eine maximale Höhe von drei Monatsmieten betragen darf. Die Zahlung muss nicht auf einmal erfolgen, sie kann je nach Höhe auf bis zu drei Monate als Ratenzahlung ausgedehnt werden.

In welcher Höhe die Verzinsung Mietkaution erfolgt
Leider halten Banken und Finanzinstitute keine speziellen Finanzprodukte für Vermieter und Mieter bereit, die Anlage des Geldes muss deshalb über ein gewöhnliches Sparprodukt erfolgen. In der aktuellen Phase sollte deshalb nicht mit einer übermäßigen Verzinsung Mietkaution gerechnet werden, in vielen Fällen wird selbst die Inflationsrate eines Jahres nicht durch die Zinshöhe ausgeglichen. Dennoch kann der Vermieter das Sparprodukt nicht beliebig wählen, auch hier macht der Gesetzgeber einige Vorschriften.

So muss die Verzinsung der Kaution in einer aktuell marktüblichen Höhe für Spareinlagen erfolgen, die über eine Kündigungsfrist von maximal drei Monaten verfügen. Sollte es zu Nebenkosten für die Geldanlage kommen, beispielsweise durch die Abrechnung einer jährlichen Kontoführungsgebühr durch die Bank, darf sich diese nicht mindernd auf Einlage und Verzinsung für den Vermieter auswirken. Hier sollte der Mieter bei der späteren Rückzahlung der Kaution genau drauf achten, um keine unnötigen Einbußen hinzunehmen.


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