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So manche Mieter wollen oder müssen hoch hinaus. Gemeint ist die Fahrt mit dem Fahrstuhl, um zur eigenen Wohnung zu gelangen. Eine Treppe ist in jedem Fall vorhanden. Gegenüber den älteren Bewohnern oder Personen mit Gehbehinderung ist ein Lift eine nette Dreingabe.
Seit dem 1. Juni greift das sogenannte Bestellerprinzip. Das heißt, Maklerkosten werden von demjenigen bezahlt, der den Makler beauftragt. Obwohl diese gesetzliche Regelung gilt, versuchen viele Vermieter die Kosten auf die Mieter abzuwälzen und damit das Bestellerprinzip zu umgehen.
Das Finanzamt muss sich jährlich mit zahlreichen Einsprüchen herumschlagen. Eine Statistik der Finanzbehörden hat gezeigt, dass über zwei Drittel dieser Beschwerden zumindest zum Teil erfolgreich waren. Der Steuerzahler bekam durchschnittlich einen Betrag in Höhe von 873 Euro wieder.