• Sie sind gerade hier:
  • » Startseite
  • » News
  • » Die wichtigsten Fragen zur Mietpreisbremse

Die wichtigsten Fragen zur Mietpreisbremse

01. Juni 2015 - 09:53 Uhr // Nachrichten von Michael Siemann

Mietpreisbremse
Mietpreisbremse (Bild: mangostock/istockphoto.com)

Heute ist der 01. Juni, der Tag an dem die Mietpreisbremse in Berlin eingeführt wird. Angespannten Wohnungsmärkten soll dieses neue Instrument eine Entlastung bringen. Gründe für den Umzug können viele gefunden werden. Die neue Regelung muss aber erst Fuß fassen. Wir stellen die wichtigsten Fragen zur Mietpreisebremse und beantworten diese bestmöglich.

6 Fragen und Antworten zur Mietpreisbremse
Wer muss sich mit der Mietpreisbremse beschäftigen? Welche Funktion liegt diesem Instrument zugrunde? Und sind vielleicht sogar Ausnahmen vorgesehen? Diese und weitere Fragen werden nachfolgend beantwortet.

1. Ab wann greift die Mietpreisbremse?
Der 01. Juni 2015 ist der Starttermin. Dieser gilt jedoch nur für Hamburg. Andere Bundesländer werden nachziehen. Als nächstes wird aller Voraussicht nach Nordrhein-Westfalen folgen. Hier wird der 01. Juli genannt. Diverse Landesregierungen führen noch Überprüfungen durch. Wo die Wohnungslage besonders angespannt ist, könnte die Mietpreisbremse eingeführt werden. Niedersachsen gab schon bekannt, 2015 nicht als realistisches Ziel für die Einführung zu sehen. In Sachsen-Anhalt und im Saarland wird wohl ganz darauf verzichtet.

2. Wie funktioniert die Mietpreisbremse?
Der Eigentümer verliert die vollständige Kontrolle über die Höhe der Miete. Zieht ein Bewohner aus, so darf die neue Miete maximal um 10 Prozent über dem Niveau angesiedelt werden. Liegt die Vergleichsmiete bei 6,50 Euro, so ist eine Erhöhung auf 7,15 Euro den Quadratmeter das Maximum.

3. Warum wird die Drosselung der Mieten gestattet?
In Deutschlands Großstädten und Ballungszenten sind die Mieten teilweise um 25 Prozent und mehr innerhalb von einem Jahr gestiegen. Finanzschwache Familien können sich dies nicht leisten und sollen so geschützt werden. In ländlichen Gebieten wird die Bremse praktisch keine Anwendung finden.

4. Gibt es Ausnahmeregelungen?
Wenn ein Neubau, der ab dem 01. Oktober 2014 errichtet wurde, erstmals vermietet wird, greift die Mietpreisbremse nicht. Bei umfassenden Modernisierungsmaßnahmen kann diese auch ausgesetzt werden.

5. Wie wirkt sich das Instrument auf den Wohnungsmarkt aus?
In vielen Teilen von Hamburg wird kaum eine Änderung festzustellen sein. Grundsätzlich werden große Mietsprünge über einen kurzen Zeitraum unterbunden. Dies soll das Wohnen in Großstädten erschwinglich halten.

6. Wird die Wohnungsknappheit damit bekämpft?
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Mietpreisbremse auf den knappen Wohnraum auswirkt. Experten gehen nicht davon aus, dass dieses grundsätzliche Problem dadurch behoben wird.


Beitrag teilen