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Dürfen Kinder auf dem Grundstück der Eltern bauen?

27. März 2015 - 10:18 Uhr // Nachrichten von Marco Zinsmeister

Dürfen Kinder auf dem Grundstück der Eltern bauen?
Dürfen Kinder auf dem Grundstück der Eltern bauen? (Bild: redmal/istockphoto.com)

Die Suche nach dem geeigneten Grundstück ist für viele Menschen schwierig. Für andere liegt die perfekte Lösung sehr nahe. Der Garten beim Elternhaus ist groß. Die Eltern werden älter und würden sich über die abgenommene Last, der verkleinerte Garten, freuen. Zudem ist die Familie ganz nah, was im gehobenen Altern beidseitig vom Vorteil sein kann. Die Großeltern kümmern sich um die Enkel und die Kinder beizeiten um ihre Eltern.

Darf überhaupt auf den Grundstück der Eltern gebaut werden?
Ist ein Bebauungsplan vorhanden, so muss sich an diesen gehalten werden. Dort könnte beispielsweise hinterlegt sein, dass Anbauten in Ordnung, Neubauten aber nicht vorgesehen sind. Eine entsprechende Auskunft kann beim Bauamt angefordert werden. Ist kein Bebauungsplan vorhanden, so greift der Paragraph 34 des Baugesetzbuches. Dort wird der Bau eines Gebäudes durchaus gestattet, unter der Voraussetzung, dass sich das Gebäude in die Umgebung einfügen muss. In einem Gebiet mit lauter Fachwerkhäusern, dürfe folglich kein neumodisches und abstraktes Bauwerk errichtet werden.

In jedem Fall sollte eine Bauvoranfrage beim Bauamt erfolgen. Dies ist der Weg zur Baugenehmigung, welcher jedoch Geld kostet. Die eingangs erwähnte Auskunft beim Bauamt ist hingegen gratis.

Änderungen auf dem Grundstück!
Das Grundstück gehörte den Eltern, jetzt ziehen die Kinder in ihr eigenes Haus. Wem gehört jetzt das Grundstück? Dies muss vertraglich geregelt werden. Es ist durchaus üblich, dass das Grundstück im Besitz der Eltern bleibt und bei deren Tode vererbt wird. Fairer und durchsichtiger ist es jedoch, sich als Miteigentümer eintragen zu lassen. In diesem Fall werden die Kosten der Grundschuld und weitere Ausgaben geteilt. Zudem sollte beim Bau darauf geachtet werden, dass beide Parteien bei aller Nähe zur Familie, ihre Privatsphäre beibehalten können. Grundsätzlich ist es also möglich das Grundstück der Eltern, mit deren Einverständnis, zu bebauen. Es muss jedoch im Bebauungsplan vorgesehen werden oder sich gegebenenfalls anpassen. Um für Rechtssicherheit zu sorgen, sollte ein Steuerberater oder ein Anwalt konsultiert werden.


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