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Eine Woche Bahnstreik – Was Kunden wissen müssen!

04. Mai 2015 - 09:38 Uhr // Nachrichten von Michael Siemann

Eine Woche Bahnstreik
Eine Woche Bahnstreik (Bild: coco194/istockphoto.com)

Der Konflikt zwischen den Lokführern und der Bahn mündet im nächsten Bahnstreik. Dieses Mal wird der Verkehr 7 Tage lang beeinträchtigt sein. Im Güterverkehr beginnt der Streik ab 15 Uhr. Der Fern- und Regionalverkehr wird in der Nacht zum Dienstag ab 2 Uhr morgens bestreikt. Das Ende wurde für Sonntag 9 Uhr früh angesetzt.
Als Hauptgrund wurde von Weselsky angeführt, die Bahn wolle die Verhandlungen verschleppen, bis das Tarifeinheitsgesetz vorliegt. Für die Kunden der Deutschen Bahn fängt eine Woche der Ungewissheiten an. Wir zeigen die wichtigsten Informationen auf.

Was Bahnkunden über den Bahnstreik interessiert
Der typische Bahnkunde ist der Leidtragende beim Bahnstreik. Er muss zusehen, wie er seine Wege zurücklegt. Die wichtigsten Aspekte haben wir beleuchtet.

  1. Zugausfälle – Wo gibt es Informationen?
    Mit der mobilen App namens DB-Navigator ist der Kunde über sämtliche Verbindungen informiert. Hier werden auch Ausfälle wegen des Streiks oder Verspätungen gelistet. Ab Dienstagabend wird eine kostenlose Hotline (08000-996633) geschaltet. Auch die Bahnhomepage bietet Informationen.

  2. Sind Ersatzfahrpläne vorgesehen?
    Ersatzfahrpläne sind vorgesehen. Sie werden ein bis zwei Tage im Voraus geplant werden. Kunden informieren sich auf der Ersatzfahrplan-Seite der Bahn.

  3. Können gebuchte Fahrten erstattet werden?
    Bei Verspätungen und streikbedingten Ausfällen liegt ein Erstattungsgrund vor, sofern die Reise nicht angetreten werden konnte. Die Erstattung findet in einer DB Agentur oder im Reisezentrum kostenfrei statt. Bei Verspätungen ab 20 Minuten kann der Fahrgast einen anderen Zug wählen, auch einen wertigeren. Mit 60 Minuten Verspätung ist ein Rücktritt von der Fahrt möglich.

  4. Ab wann ist mit einer Entschädigung zu rechnen?
    Ein Streik gilt für die Bahn nicht als höhere Gewalt. Entsprechend können Entschädigungen fällig werden. In Einzelfällen muss die Bahn auch die Übernachtung eines Fahrgastes in einem Hotel bezahlen. Alle Informationen über Entschädigungen und entsprechende Formulare gibt es auf der Homepage der Bahn.

    Pendler mit Zeitkarten werden in der zweiten Klasse mit 1,50 Euro entschädigt, sollte die Verspätung eine Stunde überschreiten. Eine Auszahlung findet erst ab 4,00 Euro statt.

  5. Was tun bei Streitigkeiten mit der Bahn?
    Kommt es mit der Bahn zu keiner Einigung, so kann die Schlichtungsstelle für den Öffentlichen Nahverkehr kontaktiert werden. In einigen Bundesländern stehen regionale Schlichtungsstellen zur Verfügung.

Mit diesen Informationen ist der Kunde für den Bahnstreik gerüstet.


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