Energieausweis: Hausbesitzer in der Pflicht
06. Mai 2015 - 12:16 Uhr // Nachrichten von Jana Laines
Seit dem 1. Mai ist es nun soweit, dass Immobilienbesitzer einen Energieausweis für ihre Objekte haben müssen. In den Neuerungen der Energieeinsparverordnung 2014 war diese Regelung mit einer Übergangszeit von einem Jahr festgelegt worden. Diese Übergangszeit ist am 1. Mai 2015 abgelaufen. Wer noch immer keinen Energieausweis für seine Immobilien besitzt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen.
Angaben zum Energieverbrauch in Wohnungsanzeigen vorgeschrieben
Wer eine Anzeige zur Vermietung oder zum Verkauf seiner Immobilie schaltet, muss darin bereits Angaben zum Energiebedarf oder Energieverbrauch seines Objektes machen. Sobald es zu einer Besichtigung kommt, ist der Vermieter oder Verkäufer dazu verpflichtet, den Interessenten einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Obwohl bislang wenige Interessenten direkt nach dem Dokument fragen, droht bei Nichtvorhandensein eine satte Geldstrafe. Diese kann bis zu 5.000 Euro hoch sein.
Verschiedene Möglichkeiten zum Ausstellen des Energieausweises
Einen Energieausweis dürfen verschiedene Personengruppen ausstellen. Dazu zählen Ingenieure, Bautechniker, Architekten und auch Schornsteinfeger mit entsprechender Zusatzqualifikation. Genaue Auskünfte diesbezüglich geben die Handwerkskammern.
Energieverbrauchsausweis oder Energiebedarfsausweis?
Es gibt zwei verschiedene Arten des Energieausweises. Für welche sich der Hausbesitzer entscheidet, bleibt letztendlich ihm überlassen. Grundsätzlich wird unterschieden, ob darin Angaben zum Energiebedarf oder zum Energieverbrauch stehen sollen. Beide Energieausweise unterscheiden sich auch in der Höhe der Kosten. Der Energieverbrauchsausweis kostet rund 90 Euro und weist den Energieverbrauch von mindestens drei vollen Jahren nach. Allerdings können Verbraucher daraus nur wenige Schlüsse zum energetischen Zustand des Objektes ziehen. Die Kosten für den Energiebedarfsausweis liegen mit rund 300 Euro deutlich über denen des Energieverbrauchsausweises. Er ist aber auch weitaus umfangreicher und wesentlich aussagekräftiger. Wer eine Immobilie besitzt, die vor 1977 erbaut wurde, ist verpflichtet, in einen Energiebedarfsausweis zu investieren. Bei allen anderen Objekten hat der Besitzer das Recht, selbst zu entscheiden.
Stichprobenartige Kontrollen
Die Bundesländer sind angehalten, seit dem Ablauf der Schonfrist stichprobenartige Kontrollen durchzuführen. Wie und in welchem Umfang diese erfolgen, bleibt den einzelnen Bundesländern selbst überlassen. Dabei wird nicht nur das Vorhandensein überprüft, sondern auch die Gültigkeit und die Korrektheit des Energieausweises.
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