Hartz IV – Was ändert sich in 2015?
13. Dezember 2014 - 13:35 Uhr // Nachrichten von Marco Zinsmeister

Acht Euro mehr Hart IV-Leistungen für 2015. Diese Anhebung des Eck-Regelsatzes für Alleinstehende von 391 auf 399 Euro geistert schon seit geraumer Zeit durch die Medien. Die Bedarfsermittlung des Regelsatzes ist seit jeher ein Streitthema, denn laut Statistik sollen von diesem Pauschalbetrag neben Nahrung, Bekleidung, Innenausstattung und Dienstleistungen auch Aufwendungen für Freizeit und Kultur ermöglicht werden. Kosten für Miete und Nebenkosten werden hingegen übernommen. Doch das ist nicht die einzige Änderung, die die Bezieher des Arbeitslosengeldes Hartz IV betrifft.
- Folgende Neuerungen sind für 2015 geplant:
Die Sanktionen für verpasste Meldungen sollen künftig verschärft werden. So kann es bei sogenannten Meldeversäumnissen zu Kürzungen kommen. - In dringenden Fällen, also wenn wichtige Anschaffungen zu tätigen sind, sollen die Vorschüsse mit weniger Bürokratie (und damit ohne den bis dato angewandten Darlehensvertrag) gewährt werden können.
- Der Bezug einer neuen Wohnung muss nicht bedeuten, dass der Zuschuss für Miete und Nebenkosten sich automatisch erhöht. Ist die Wohnung nämlich gleich groß, aber teurer, muss der Hartz IV-Empfänger die Mehrkosten selbst tragen.
- Geplant ist auch die Einführung einer Bagatellgrenze. Falls das Jobcenter irrtümlicherweise zu viel zahlt, so sollen Beträge unter 50 Euro künftig nicht mehr zurückgezahlt werden müssen.
- Der Folge-Antrag auf fortdauernde Hartz IV-Leistungen soll künftig nur noch alle 12 Monate gestellt werden müssen.
- Zuwanderern aus anderen EU-Ländern können Hartz IV-Leistungen versagt werden.
Natürlich profizieren von der Erhöhung des Hartz IV-Regelsatzes nicht nur Alleinstehende. Partner in sogenannten Bedarfsgemeinschaften erhalten ab Januar 360 statt 353 Euro. Auch unter 25-Jährige, die im Haushalt leben, erhalten sieben Euro mehr, nämlich künftig 320 Euro. Kinder bis sechs Jahren bekommen künftig 234 Euro monatlich, bis 14-Jährige erhalten 267 Euro und bis 18-Jährige bekommen monatlich 302 Euro Hartz IV-Regelsatz.
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