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Kennzeichnungspflicht für Nanopartikel in Lebensmitteln

13. Dezember 2014 - 10:52 Uhr // Nachrichten von Marco Zinsmeister

Nanopartikel in Lebensmitteln
Nanopartikel in Lebensmitteln (Bild: viafilms/istockphoto.com)

Ab heute tritt sie in Kraft, die Deklarationspflicht für Allergene. Gastronomiebetriebe sind verpflichtet, die Vorschriften aus der neuen europäischen Lebensmittelinformationsverordnung umzusetzen. In diese Deklarationspflicht fallen auch die Nanopartikel, die in vielen Lebensmitteln enthalten sind.

Was haben Nanopartikel im Essen verloren?
In vielen Zusatzstoffen sind Nanopartikel enthalten. Dem Verbraucher und auch manchem Anbieter ist dies gar nicht bewusst. Durch die neuen Deklarationsvorschriften soll sich dies ändern. Aber wie bei jeder Gesetzesänderung, gibt es auch in diesem Fall wieder einige Lücken, durch die ganz sicher zahlreiche Nanopartikel hindurchschlüpfen werden.

Nanoteilchen sind so klein, dass sie für das menschliche Auge unsichtbar bleiben. Dabei kann es sich beispielsweise um Silizium, Silber oder Kalzium handeln. Den Wissenschaftlern ist es erst vor etwa drei Jahren gelungen, solche Nanopartikel in Lebensmitteln überhaupt nachzuweisen. Dementsprechend wenig erforscht ist das gesamte Gebiet.

Wo finden wir Nanopartikel?
Vor allem in Süßigkeiten und in verschiedensten Backwaren treten Nanopartikel auf. Dabei handelt es sich meist um Titandioxid, das für glänzende Oberflächen bei Kaugummis und Schokolade sorgt. Auch Siliziumdioxid wird durch viele Lebensmittel unbewusst beinahe täglich aufgenommen. Es sorgt dafür, dass pulverige Lebensmittel wie Gewürze oder Milchpulver nicht klumpig werden.

Deklarationspflicht mit Lücken
Nanopartikel wie Titandioxid oder Siliziumdioxid werden auch weiterhin nicht gesondert gekennzeichnet werden. Denn der Gesetzestext bietet dafür ein Schlupfloch. Es heißt: „…sind alle Zutaten, die in Form technisch hergestellter Nanomaterialien in Lebensmitteln vorhanden sind, im Zutatenverzeichnis mit dem Klammerzusatz „Nano“ zu ergänzen.“ Da aber davon ausgegangen wird, dass die oben aufgeführten Nanopartikel nicht bewusst technisch hergestellt werden, werden sie auch zukünftig nicht gesondert kenntlich gemacht.


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