Maklercourtage – Ab Montag zahlt der Auftraggeber
28. Mai 2015 - 09:59 Uhr // Nachrichten von Michael Siemann
Das Besteller-Prinzip kommt ab dem nächsten Monat bei der Maklercourtage zum Einsatz. Dies bedeutet, dass der Makler schon ab Beauftragung vom kommenden Montag an, vom Vermieter bezahlt werden müssen. Ob die geplante Entlastung der Mieter gelingt, ist ungewiss. Denn Experten rechnen damit, dass die Mieten im Gegenzug weiter ansteigen werden.
Mieter muss Makler nicht mehr zahlen!
Ab dem 01. Juni wird ein Gesetz gekippt, welches viele Jahre Bestand hatte. Der Mieter wird die Maklercourtage nicht mehr bezahlen müssen, wenn vom Vermieter ein Makler beauftragt wurde. Einige Immobilienmakler wollten diese Entscheidung gerichtlich anfechten. Sie wurden vor dem Bundesverfassungsgericht jedoch abgewiesen.
Die Anregung der neuen Regelung kam aus Hamburg. Ein Antrag der Grünen in der Bürgerschaft startete das Projekt. Jetzt bleibt abzuwarten, ob die rechtliche Auslegung der Praxis standhält. Es ist wohl natürlich, dass die Makler versuchen werden Lücken im Gesetzestext zu entdecken, die zu den eigenen Gunsten ausgelegt werden können.
In anderen Branchen ist es eine Selbstverständlichkeit, dass Mieter nicht für eine Leistung aufkommen, die sie selber nicht in Auftrag gegeben haben. Warum sollte dies bei einem Makler anders sein?
Was erwartet Mieter und Makler zukünftig?
Grundsätzlich ist anzunehmen, dass die Kosten für Mieter wirklich sinken. Denn häufig fällt ein Betrag in Höhe von 2.000 Euro und mehr weg. Damit sich Vermieter dennoch besser absichern, wird zukünftig häufiger eine Gebühr für die Vertragsanfertigung fällig werden. Diese sollte maximal 300 Euro aber nicht überschreiten.
Makler hingegen müssen sich auf einen Rückgang der Auftragslage einstellen. Es gibt auch vermehrt Kritik an der neuen Regelung. Immerhin ist der Makler, wenngleich vom Vermieter beauftragt, für beide Parteien tätig. Eine Teilung der Courtage, so einige Experten, wäre vielleicht eine gerechtere Lösung gewesen.
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