Mieter haben keinen Anspruch auf schnelles Internet!
05. März 2015 - 21:31 Uhr // Nachrichten von Marco Zinsmeister
Mieter haben in ihrer Wohnung einige Privilegien. Schnelles Internet gehört jedoch nicht dazu. Ärgerlich, wäre in Zeiten von VDSL und Glasfaser-Technologie doch Highspeed-Surfen möglich. Selbst wenn die Städte und Gegenden, wo die Mieter wohnen, schnelles Internet anbieten, kann es oftmals nicht gewährleistet werden.
Warum Mieter häufig auf schnelles Internet verzichten müssen
Der Mieter erwirbt mit der Unterzeichnung des Vertrages und dem Begleichen der Miete das Wohnrecht innerhalb eines Gebäudes und sogar in einer ganz bestimmten Wohnung. Häufig sind nun die Städte auf schnelles Internet vorbereitet, die jeweiligen Gebäude allerdings nicht.
Ist die Wohnung oder das Haus nicht mit den entsprechenden Leitungen ausgestattet, so entsteht ein Flaschenhals, welcher das Netz ausbremst. Die Geschwindigkeit in der Umgebung mag noch so schnell sein, wenn die Endleitungen dieses Tempo nicht mitgehen. Die Rechte der Mieter auf zügiges Surfen sind jedoch begrenzt.
Rechte der Mieter in Bezug auf das Internet!
Tatsächlich hat der Mieter nicht einmal ein Anrecht auf Internet. So äußert sich auch Marielle Eifler vom Mieterverein Hamburg: „Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf schnelles Internet in Wohnungen.“ Ist jedoch eine Telefon- und Kabelbuchse installiert, so muss auch deren Funktionstüchtigkeit sichergestellt werden. Sollten Mieter auf schnelles Internet angewiesen sein, so müssen sie diesen Punkt bei der Besichtigung zum Thema machen. Eine Auskunft über die Art der Verkabelung gibt hier Aufschluss. So kann sogar ein vertraglicher Anspruch sichergestellt werden.
Möchte der Mieter selber Leitungen im Haus verlegen lassen, so ist eine vorherige Rücksprache mit dem Vermieter nötig. Im Fall einer Übereinkunft sollte ein Schreiben zum „Verzicht auf Rückbaupflichten“ unterzeichnet werden. Herrscht im Haus Einigkeit über zu langsames Internet, sollte das Gespräch mit dem Vermieter gesucht werden. Durch eine Beteiligung der Mieter können die neuen Leitungen oftmals umgesetzt werden. Zeigt sich der Vermieter hingegen uneinsichtig und es gibt diesbezüglich keine vertraglichen Vereinbarungen, so ist der Mieter an die derzeitige Geschwindigkeit des Internets gebunden.
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