Mietertipp: Nebenkosten erst prüfen, dann zahlen
24. Februar 2015 - 09:47 Uhr // Nachrichten von Marco Zinsmeister
Wer an der Nebenkostenrechnung zweifelt, sieht keine Gespenster, sondern hat oft Recht. Eine aktuelle Studie hat gezeigt: Meldet der Mieter den Verdacht an, dass etwas mit der Abrechnung der Nebenkosten nicht stimmt, so liegt er damit in 88 Prozent der Fälle goldrichtig. Deswegen hat der Mieterbund einige Tipps zusammengestellt, die Mieter bei der Überprüfung der Nebenkosten beachten sollten:
- Neue Anschaffungen bzw. Betriebskosten für neue Installationen, die nicht im Mietvertrag stehen, dürfen auch nicht auf die Mieter umgelegt werden. Wurde beispielsweise ein neues Garagentor installiert, so dürfen die Stromkosten dafür nicht auf die Nebenkosten aufgeschlagen werden.
- Schön, wenn der Vermieter gut versichert ist – allerdings dürfen diese Kosten nicht auf die Nebenkosten aufgeschlagen werden.
- Reparaturkosten dürfen nicht auf die Nebenkosten umgelegt werden. War beispielsweise der Aufzug oder ein anderes Betriebsteil der gemeinschaftlichen Nutzung defekt, darf sich dies nicht in den Nebenkosten niederschlagen.
Ihre Nebenkosten Abrechnung kommt Ihnen spanisch vor? Im Paragraf 2 der Betriebskostenverordnung ist gesetzlich genau geregelt, was unter Nebenkosten fällt. Verbraucherzentralen und Mietervereine beraten in unklaren Rechtsfragen und helfen bei der Prüfung der Nebenkosten.
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