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Mietminderung wegen Hitze in der Wohnung

18. Juli 2015 - 14:13 Uhr // Nachrichten von Jana Laines

Mietminderung Wohnung Hitze
Mietminderung Wohnung Hitze (Bild: Toltek/istockphoto.com)

Die Hitzewelle hat inzwischen auch Deutschland erreicht. Was für den Einen ein lang ersehntes Highlight ist, entwickelt sich für den Anderen zu einer echten Belastung. Manche Wohnungen machen das Wohlfühlen an heißen Tagen einfach unmöglich. Aber auch Mieter haben in diesem Fall Rechte.

Wird die Wohnung zur Sauna
Sobald die Temperaturen innerhalb der Wohnung die 26-Grad-Grenze erreichen, haben Mieter die Möglichkeit, die Miete gegebenenfalls um 20 Prozent zu mindern. Dies teilt der Mieterverein München mit. Allerdings gibt es diesbezügliche keine eindeutige gesetzliche Regelung.

Beweispflicht beim Mieter
Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass die vorherrschenden Temperaturen eindeutig bewiesen werden. Dazu kann er verschiedene Möglichkeiten nutzen. Entweder er nutzt ein Thermometer, das die Temperaturen aufzeichnet oder er benennt Zeugen, die die hohen Temperaturen bestätigen können. Auch Fotos von der Temperaturanzeige mit Datum gelten als Beweise.

Keine allgemein gültigen gesetzlichen Regelungen
Da es keine eindeutigen Regelungen diesbezüglich gibt, wird geraten, sich an der Arbeitsschutzverordnung zu orientieren, die als Höchsttemperatur in den Arbeitsräumen 26 Grad festlegt. Doch nicht immer ist eine Mietminderung angebracht. Es sind einige Faktoren zu berücksichtigen. Besonders wichtig sind die Außentemperaturen. Denn wenn es in der Wohnung zwar heiß ist, die Temperaturen aber durch Lüften schnell gesenkt werden könnten, liegt kein Grund für eine Mietminderung vor. Es gilt in jedem Fall, nicht vorschnell die Miete zu mindern. Sonst könnten Nachzahlungen drohen.

Gespräch mit dem Vermieter suchen
Bei übermäßiger Belastung durch hohe Temperaturen innerhalb der Wohnung sollten Mieter zuerst das Gespräch mit ihrem Vermieter suchen, um gemeinsam eine Lösung zu finden. Der Vermieter könnte beispielsweise Jalousien oder auch eine Klimaanlage stellen, die für einen ausreichenden Schutz vor der Hitze sorgen. Wer selbst daran denkt, eine Markise oder Ähnliches anzubringen, sollte sich aber unbedingt vorab die Erlaubnis seines Vermieters einholen.


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