Mietpreisbremse beschlossene Sache
08. März 2015 - 12:48 Uhr // Nachrichten von Marco Zinsmeister
Jetzt ist es endgültig beschlossen: Die Mietpreisbremse kommt Mitte des Jahres. Damit sollen Wohnungen auch in großen Städten und Universitätsstädten bezahlbar bleiben. Eine Wohnung zu ergattern, gleicht in diesen Städten einem Glücksspiel.
Was soll die Mietpreisbremse bewirken?
Mit dem Beschluss der Mietpreisbremse geht es vor allem darum, den Mieterhöhungen in neu abgeschlossenen Mietverträgen Grenzen zu setzen. Dem Gesetz nach darf die neue Miete höchstens zehn Prozent über dem ortsüblichen Mietpreis laut Mietspiegel liegen. Doch wie bei allen Gesetzen gibt es auch in diesem Fall wieder Ausnahmen. Unter diese Ausnahmen fallen alle modernisierten oder neu erbauten Wohnungen mit Fertigstellungsdatum nach dem 1. Oktober 2014, die erstmals vermietet werden. Die Mietpreisbremse muss in diesen Fällen nicht berücksichtigt werden. Sollte die bisherige Miete für einen Wohnraum weit über dem, laut Mietpreisbremse festgelegten Betrag liegen, muss diese auch bei Neuvermietung nicht gesenkt werden.
Mietpreisbremse nicht bundesweit gültig
Jedes Bundesland legt individuell fest, in welchen Gegenden die Mietpreisbremse gelten soll. Laut Gesetz soll diese für „angespannte Wohnungsmärkte“ gültig sein. Bestehende Mietverhältnisse sind von der Änderung der Gesetzeslage ausgeschlossen. Sie behalten weiterhin zu den alten Konditionen ihre Gültigkeit.
Voraussichtlich zum 1. Juni durchzusetzen
Die Mietpreisbremse hatte monatelang für Uneinigkeit gesorgt. Nun ist sie doch beschlossene Sache und soll bereits am 27. März im Bundesrat zur Abstimmung gebracht werden. Das neue Gesetz soll dann zum 1. Juni gültig werden. Die verschiedenen Bundesländer haben bereits ab April die Möglichkeit, die so genannten „angespannten Wohnungsmärkte“ konkret auszuweisen. Berlin ist bereits bestens vorbereitet. Der Entwurf liegt schon vor. Betroffen sind vor allem die gefragten Viertel der Großstädte, wie Berlin, Hamburg, München, wo die Mietpreise die laut Mietpreisbremse erlaubten Werte derzeit um etwa 25 Prozent übersteigen.
Maklergebühren
Auch zu den Maklergebühren gibt es eine neue Regelung. Ab Inkrafttreten des Gesetzes soll zukünftig bezahlen, wer den Makler beauftragt. Bislang wurden diese Kosten in der Regel dem Mieter zu Lasten gelegt.
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