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Regeln für Garten, Balkon und Terrasse

12. April 2015 - 22:37 Uhr // Nachrichten von Marco Zinsmeister

Regeln für Garten, Balkon und Terrasse
Regeln für Garten, Balkon und Terrasse (Bild: TeerawatWinyarat/istockphoto.com)

Sobald es draußen wärmer wird, beginnen Kleingärtner mit dem Mähen und Pflanzen, Balkonbesitzer genießen gemütliche Stunden an der frischen Luft. Doch was ist wirklich erlaubt und wo sind die Grenzen gesetzt?

Wann gilt ein Garten als gemietet und was darf darin gepflanzt werden?
Grundsätzlich gilt ein Garten als gemietet, wenn die Gartennutzung im Mietvertrag der Wohnung verankert ist. Handelt es sich um ein gemietetes Einfamilienhaus, gehört der Garten auch ohne extra Erwähnung im Mietvertrag dazu.

Einige aktuelle Urteile zeigen, dass es Mietern erlaubt ist, im Garten Blumen auszusäen und sogar Büsche und kleine Bäume zu pflanzen. Auch das Anlegen eines Komposthaufens ist kein Problem. Besonders großzügig zeigten sich die Richter der Landgerichte von Lübeck und Regensburg, die es sogar erlaubten, einen Gartenteich und Gemüsebeete anzulegen.

Gemütliches Beisammensein auf dem Balkon – so gibt es keine Probleme
Der Balkon gehört zur gemieteten Wohnung. Deshalb haben Mieter das Recht, ihren Balkon mit Blumenkübeln, -kästen, Sonnenschirm und Balkonmöbeln auszustatten. Diese müssen aber sicher befestigt und aufgestellt sein. Eine entsprechende Nutzung ist natürlich auch erlaubt. So spricht nichts gegen eine gemütliche Kaffeerunde mit Freunden auf dem Balkon oder gegen eine Feier. Dabei ist aber die übliche Nachtruhe ab 22 Uhr zu berücksichtigen.
Ist der Balkon aus baulichen Gründen nicht nutzbar, darf der Mieter die Miete kürzen. Auch Wäsche darf auf dem Balkon getrocknet werden.

Grillen auf dem Balkon

Wer auf dem Balkon grillen will, sollte sich vorab unbedingt seinen Mietvertrag genau ansehen. Oft gibt es einen Hinweis zum Grillen darin. In vielen Mehrfamilienhäusern ist es verboten, weil die Geruchsbelästigung die anderen Mieter stören könnte.

Grundsätzlich lohnt es sich, auf dem Balkon auf einen Holzkohlegrill zu verzichten. Elektrogrills verursachen weitaus weniger Qualm, der die Nachbarn belästigen könnte. Ansonsten sind auch Absprachen mit den Nachbarn eine gute Möglichkeit, Problemen und Streit vorzubeugen.


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