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Schwachpunkte aufgedeckt: Mietspiegel auf dem Prüfstand

13. Mai 2015 - 09:56 Uhr // Nachrichten von Michael Siemann

Mietspiegel
Mietspiegel (Bild: Fotomatt_hh/istockphoto.com)

Gerade in der Hauptstadt Berlin wird das Wohnen immer teurer. Die Mieten sind über Jahre gestiegen. Als Instrument des Vergleichs wurde immer der Mietspiegel herangezogen. Vermieter und Mieter kamen häufig schneller zur Einigung, wenn sich auf dieses Dokument berufen werden konnte. Jetzt steht der Mietspiegel jedoch unter Beschuss. In Berlin-Charlottenburg haben Richter ein Urteil gefällt, welches die Angemessenheit der Miete in einem neuen Licht erscheinen lässt. Mit der Einführung der Mietpreisbremse steht plötzlich auch der zuverlässige Mietpreisspiegel im Fokus.

Welche Aufgabe erfüllt der Mietspiegel?
Der Mietspiegel ist ein streitschlichtendes Instrument. Er zeigt Vergleichsmieten in der Umgebung. Dadurch lässt sich die Angemessenheit der Mieten für beide Parteien einsehen. Eine friedliche Übereinkunft zwischen Mieter und Vermieter wird wahrscheinlicher.

Gerade in Großstädten werden zahlreiche Daten mit in die Berechnung des Mietspiegels einbezogen. Auch bei der Erhöhung einer Miete wird häufig ein Blick in den Mietspiegel gewagt. Transparenz und Einfachheit haben den Nutzen über viele Jahre bestätigt.

Was sagt der neue richterliche Beschluss?
Vergleichsmieten fließen aus vier Jahren in den Mietspiegel ein und werden durch aktuelle Vereinbarungen ergänzt. Preissprünge, die in kurzer Distanz auftreten, können auf diesem Wege nicht abgebildet werden. Diese Kritik hält sich schon seit Jahren.

Im aktuellen Fall mit dem Kennzeichen 235 C 133/13 wurde eine Altbauwohnung in Charlottenburg diskutiert. Bei der Vergleichsmiete wurden Daten ausgespart, welche sieben Euro überschritten hatten. Der Markt wird durch diesen Kniff, der politisch bekannt und gewollt ist, absichtlich verzerrt. Auch vom Eigentümerverband Haus und Grund heißt es, man habe mitgemacht, weil man Frieden wollte.

Steht der Mietspiegel vor dem Aus?
So schnell wird keine Entscheidung gefällt werden. Bislang sind die unterschiedlichsten Aussagen zu vernehmen. Die Tendenz geht aber in Richtung Erhalt des Mietpreisspiegels. Es wurde mehrfach darauf verwiesen, dass es sich bislang um die Einzelentscheidung eines Berliner Gerichts handle. Eine Änderung ist erst dann zu erwarten, wenn sich das Landgericht der Auffassung anschließt.

Dies gilt für Berlin, wo der Stein ins Rollen gekommen ist. In anderen Städten müsste zunächst geklagt werden, damit sich etwas ändert. Dass es auch ohne Mietspiegel geht, zeigt Bremen. Dort müssen Vermieter drei Mieten von Wohnungen mit vergleichbarem Charakter heraussuchen und sich an diesen orientieren. Eine Alternative ist das Gutachten, um die Miethöhe zu bestimmen.

Quelle: http://www.berlin.de/imperia/md/content/senatsverwaltungen/justiz/kammergericht/235_c_133_13_urteil_vom_11.05.2015.pdf


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