Schwerpunkt Dämmung: Hausbau wird teurer
30. Januar 2015 - 14:38 Uhr // Nachrichten von Marco Zinsmeister
Ab 2016 ändert sich Einiges für die Häuslebauer. Wer jetzt schnell ist und noch in diesem Jahr mit der Umsetzung seines Bauvorhabens beginnt, kann jede Menge sparen. Im kommenden Jahr werden dann deutlich strengere Energie-Auflagen gelten, deren Umsetzung die Gesamtkosten des Bauvorhabens in die Höhe treiben werden.
Energieeinsparverordnung geändert
Der Energieverbrauch von Gebäuden muss gesenkt werden. Nur auf diese Weise wird es gelingen, in der Zukunft auf Kernenergie zu verzichten. Während der Staat einerseits Verbesserungen der Dämmung von Gebäuden mit attraktiven Zuschüssen unterstützt, werden die Auflagen für neue Häuser verschärft. Anfang des Jahres gab es bereits Änderungen in der Energieeinsparverordnung, die kaum öffentlich publiziert worden sind.
Diese Auflagen sind neu
Der wichtigste Punkt in der geänderten Energieeinsparverordnung ist die Senkung des jährlichen Primärenergiebedarfs um satte 25 Prozent. Das heißt, dass ab 2016 der Energiebedarf für das Heizen, für Warmwasseraufbereitung und zum Lüften rigoros gesenkt werden muss.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Wärmedämmung. Diese soll bei Neubauten um mindestens 20 Prozent verbessert werden. Da dies aber mit enormen Zusatzkosten verbunden ist, lohnt es sich, bereits geplante Projekte noch vor Ablauf dieses Jahres in Angriff zu nehmen. Wer die neuen Vorgaben für die Dämmung nicht einplant, wird keine Baugenehmigung mehr erhalten.
Auswirkungen auf Kfw-Zuschüsse
Wer mit den Kfw-Zuschüssen für Effizienzhäuser geplant hat, muss seine Kalkulation 2016 neu angehen. Denn die Zuschüsse basieren auf den staatlich vorgegebenen Werten aus der Energieeinsparverordnung. Da diese sich aber nun wesentlich strenger gestalten, werden für viele Bauherren von ursprünglich geplanten Effizienzhäuser die Zuschüsse und attraktiven Zinsen der Kfw nicht mehr genutzt werden können oder deutlich reduziert sein. Damit entsteht ein völlig anderes Kostenkonzept, das sicher viele hart treffen wird.
Ausschlaggebend ist Datum des Bauantrags
Jetzt heißt es, schnell sein. Wer es schafft, sein Projekt so weit voranzutreiben, dass sein Bauantrag noch in diesem Jahr eingereicht werden kann, darf noch zu den alten Bedingungen bauen. Ausschlaggebend ist in jedem Fall das Datum des Bauantrags und nicht der tatsächliche Baubeginn!
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