Steuererklärung 2015: die Abgabefrist naht
26. Mai 2015 - 10:42 Uhr // Nachrichten von Steffi Brand
Die Galgenfrist beträgt 2015 genau einen Tag. Da die Abgabefrist für die Steuererklärung 2014 auf einen Sonntag fällt – nämlich den 31. Mai – haben die Deutschen im Jahr 2015 einen Tag mehr Zeit. Doch auch ohne den kalendarisch bestimmten Aufschub steht die Abgabefrist im Grunde genommen vor der Tür. Stressig wird’s allerdings nur für diejenigen, die die Steuererklärung abgegeben müssen. Alle anderen können sich hingegen massig Zeit lassen – und zwar vier Jahre.
Gibt’s weitere Ausnahmen? Ja! All diejenigen, die unter 410 Euro Einnahmen haben, müssen keine Steuererklärung abgeben. Das heißt allerdings im Umkehrschluss: Wer mehr als 410 Euro aus Kapitalanlagen, Miete, Arbeitslosengeld oder Elterngeld bezieht, dem bleiben nur noch wenige Tage, um die Steuererklärung fertig zu machen.
Last-Minute-Tipps zur Steuererklärung
- Die Steuererklärung online abzugeben ist durch das ElsterOnline-Portal möglich. Neben der raschen Übermittlung der Daten können so auch die Daten aus dem Vorjahr leicht ins aktuelle Steuerjahr übernommen werden. Elektronische Belege können einfach angehängt werden. Allerdings gibt’s einen kleinen Haken: Wer keine elektronische Signatur beantragt hat, spart zwar Zeit, muss aber die Steuererklärung dennoch ausdrucken, unterschreiben und postalisch ans Finanzamt senden.
- Wenn’s schneller gehen muss, hilft es, Pauschalen zu nutzen. Diese gibt es sowohl für die zur Arbeit gefahrenen Kilometer als für Kontoführungsgebühren, Kosten für Arbeitsmittel und alle Rechnungen, die als Werbungskosten in die Steuererklärung eingebracht werden können.
- Um die Sonderausgaben von 2014 schnell ins Formular eintragen zu können, ist es wichtig zu wissen, was sich dahinter verbirgt: Zu den Sonderausgaben zählen sowohl Spenden und Riester-Verträge als auch Zusatzversicherungen, aber auch Rechnungen für Handwerker und Hausmeister. Grundsätzlich gilt: Die Kosten müssen per Beleg nachgewiesen werden.
- Nun gilt es kognitiv im vergangenen Jahr zu kramen. Große Anschaffungen können dann auf mehrere Jahre abgesetzt werden, die Reisekostenpauschale liegt nun bei 24 Euro pro 24 Stunden Abwesenheit vom Wohnsitz und auch die professionelle Fürsorge für den Nachwuchs muss in die Steuererklärung.
Zu viel zu bedenken in zu kurzer Zeit? Wer sich nicht zutraut, die Steuererklärung rechtzeitig bis zum 31. Mai bzw. 1. Juni 2015 abzugeben, dem sei hier ein Tipp verraten: Eine Fristverlängerung erreicht man per Antrag. Dieser kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Alternativ beauftragt man einen Steuerberater – und die haben sogar bis 31. Dezember Zeit.
Beitrag teilen