Steuertipp: Nebenkosten können Sie geltend machen!
08. April 2015 - 19:16 Uhr // Nachrichten von Marco Zinsmeister
Der Deutsche Mieterbund (DMB) verkündet pünktlich zur alljährlichen Steuererklärung einen praktischen Steuertipp, denn Nebenkosten in Form von sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können Mieter bei der Steuererklärung geltend machen.
Finanzamt erstattet 20 Prozent an Nebenkosten
20 Prozent erstattet das Finanzamt für Hausmeister, Hausreinigung, Winterdienst und Gartenpflege. Auch die Bekämpfung von Ungeziefer, Wartungsarbeiten an Hausinstallationen sowie die Kosten für den Schornsteinfeger können in der Steuererklärung als Nebenkosten angegeben werden. Dabei muss folgendes beachtet werden: Das Finanzamt erstattet nur die reine Arbeitsleistung. Materialkosten zählen dazu nicht. So ist auch zu erklären, dass Vermieter exakt ausweisen müssen, wie viel Arbeitskosten und wie viel Materialkosten anfallen.
Auch Reparaturen in der Wohnung und damit verbundene Handwerkerleistungen werden vom Finanzamt als Nebenkosten berücksichtigt. Die Neuverlegung von Parkett und Laminat, der Aufbau und die Montage einer Einbauküche sowie Reparaturen am Interieur wie beispielsweise an Fernseher und Waschmaschine können in die Steuererklärung eingetragen werden – und werden vom Finanzamt mit maximal 20 Prozent berücksichtigt, allerdings dürfen die Gesamtkosten nicht 20.000 Euro übersteigen.
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