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Unbefristeter Post-Streik – Was Anwohner wissen müssen!

09. Juni 2015 - 10:11 Uhr // Nachrichten von Michael Siemann

Unbefristeter Poststreik
Unbefristeter Poststreik (Bild: webphotographeer/istockphoto.com)

Die Post kommt jeden Werktag. Dies kann sich jedoch ändern, jetzt wo der Streik erneut beginnt. Nach den Lokführern und den Kindertagesstätten, beginnen die Paketzusteller mit ihrem Arbeitskampf.
Verdi hat zum Streik aufgerufen - unbefristet. Es ist daher nicht bekannt, wie lange der Arbeitskampf andauern wird. Die Pakete und Briefe werden sich teilweise in den Verteilerzentralen sammeln. Alles was Anwohner zum Streik der Post wissen müssen, wird nachfolgend erklärt.

6 Fakten zum Post-Streik
Wie unverzichtbar die Deutsche Post ist, wird in den kommenden Tagen deutlich werden. Der Forderung von Verdi für 140.000 Postmitarbeiter 5,5 Prozent mehr Lohn zu zahlen wurde nicht entsprochen. Gleichzeitig sollte die Wochenarbeitszeit gesenkt werden. Niedrige Löhne bei den Paketboten, die nicht nach Post-Tarif, sondern als Logistikmitarbeiter bezahlt werden, ist ein weiterer Knackpunkt.

Was aber müssen die Anwohner über den Streik wissen?

1. Wer ist vom Streik betroffen?
Deutschland ist groß und es sind weite Teile betroffen. Auf der Homepage der Deutschen Post wurde ein Infodienst für den Streik eingerichtet. Dort kann über die Eingabe der Postleitzahl überprüft werden, ob die eigene Region betroffen ist.

2. Wie lange wird der Streik dauern?
Es handelt sich um einen unbefristeten Streik. Die Dauer ist unbekannt. Bei einer Annährung oder Einigung in den genannten Streikpunkten wird der Arbeitskampf von Seiten der Post unterbrochen werden.

3. Was wenn durch den Streik eine Frist versäumt wird?
Ein Brief wird durch den Streik nicht rechtzeitig zugestellt und es kommt zur Mahnung mit Mahngebühren. Ein freundliches Aufklärungsgespräch kann vielleicht dafür sorgen, dass die Gebühren nicht bezahlt werden müssen. Grundsätzlich ist der Arbeitskampf aber kein Grund eine Frist zu versäumen.

4. Kann das Rückgaberecht noch in Anspruch genommen werden?
Viele Online-Händler bieten ein 2-wöchiges Rückgaberecht an. Hier gilt der Zeitpunkt der Abgabe bei der Post. Um der Beweispflicht nachzukommen, sollten Kunden jedoch den Einlieferungsbeleg aufbewahren.

5. Kommen meine eigenen Briefe rechtzeitig an?
Es gibt Post, die rechtzeitig beim eigenen Kunden eintreffen muss. Wird das eigene Gebiet oder die Region der Zustellung bestreikt, so ist es sicherer Briefe selber einzuwerfen.

6. Wer nimmt alles am Streik teil?
Die Angestellten in den Briefverteilerzentren haben den Beginn gemacht und die Paketboten und Briefträger sind ebenfalls in den Arbeitskampf eingestiegen.


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