• Sie sind gerade hier:
  • » Startseite
  • » News
  • » Vermehrt Schimmelbefall in deutschen Wohnungen

Vermehrt Schimmelbefall in deutschen Wohnungen

23. Februar 2015 - 09:32 Uhr // Nachrichten von Marco Zinsmeister

Schimmelbefall in deutschen Wohnungen
Schimmelbefall in deutschen Wohnungen (Bild: marvinh/istockphoto.com)

Der gefährliche Schimmelpilz tritt immer häufiger in deutschen Wohnungen auf. Vor allem in den kühlen Monaten sollten Mieter darauf achten, regelmäßig zu heizen und mindestens dreimal am Tag gründlich zu lüften. Denn Schimmel kann zu schweren Gesundheitsschäden führen.

Gefahr Schimmel
Viele Häuser, die in den 60er und 70er Jahren erbaut wurden, haben mit dem Schimmelbefall zu kämpfen. Das liegt zum Teil an der Bausubstanz, zum Teil aber auch an nachträglichen Teilrenovierungen und –sanierungen. So sorgen beispielsweise Isolierfenster dafür, dass sich die Feuchtigkeit nicht mehr an den Fenstern zeigt, sondern nun in den Wänden festsetzt. Umso wichtiger sind regelmäßiges Heizen und ausgiebiges Lüften. Schon die kleinsten schwarzen Stellen an den Wänden müssen dem Vermieter gemeldet werden. Denn der Schimmelpilz ist eine echte Gefahr für die Bewohner. Vor allem ältere Menschen und Kinder erkranken schnell an verschiedenen Allergien oder sogar an Asthma. Das Risiko ist hoch. Die Mediziner warnen vermehrt davor, den Schimmel zu unterschätzen. Die Auswirkungen können sogar chronische Erkrankungen sein.

Schuldnachweis
Oft kämpfen Mieter, die von Schimmelbefall betroffen sind, lange mit ihren Vermietern. Diese verlangen meist einen Nachweis dafür, wer für den Schimmel in der Wohnung verantwortlich ist. In solchen Fällen kann ein genaues Lüftungsprotokoll sehr hilfreich sein. Darin sollten die Einstellung der Heizung und Art und Dauer des Lüftungsvorgangs genau beschrieben sein. Eine sehr gute Ergänzung dazu ist ein Hygrometer, das genaue Werte anzeigt und auf die ideale Luftfeuchtigkeit im Raum hinweist.

Mietminderung
Grundsätzlich ist es möglich, eine Mietminderung einzufordern. Wer jedoch von sich aus einen Teil der Miete einbehält, sollte sich ganz sicher sein, dass ihn keine Mitschuld an dem Schimmelbefall trifft. Denn nur in dem Fall ist die Mietminderung rechtens. Sollte der Fall vor Gericht landen, spielt das Lüftungsprotokoll mit den Werten des Hygrometers eine entscheidende Rolle.


Beitrag teilen