Vermieter aufgepasst – Mietpreisbremse beschlossen!
26. Februar 2015 - 09:58 Uhr // Nachrichten von Marco Zinsmeister
Eine weitere Veränderung bei der Mietpreisbremse ist nicht geplant. Die Koalition ist sich einig und damit wird das Gesetz wohl im Sommer zur Anwendung kommen. Aber was bedeutet die Änderung für Mieter und Vermieter? Eine der Kernaussagen lautet: Wer den Makler bestellt, der muss auch die Kosten für ihn tragen.
Mietpreisebremse – Wie werden die Mieten gedeckelt?
Die Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt ist besorgniserregend. Wohnraum in großen Städten, in sogenannten Ballungszentren, ist begehrt wie nie. Während in anderen Regionen viele Wohnungen leer stehen, diktiert Angebot und Nachfrage in wirtschaftlich interessanten Standorten den Preis. Zieht ein Mieter aus, konnte der Vermieter einen neuen Preis festsetzen. Hier wurde eine entscheidende Änderung beschlossen:
- Vermieter dürfen bei einer Neuvermietung die Mietkosten höchstens um 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete ansetzten.
Diese Regel greift jedoch nicht bei Neubauten. Denn der Wohnungsmangel ist eines der größten Probleme und auch Grund für die hohen Mieten. Daher soll die Intention zum Neubau nicht unterbunden werden.
Verlierer könnten die Makler werden. Denn jetzt werden sie von derjenigen Partei bezahlt, welche den Auftrag erteilt hat. Dies sollte für gewöhnlich der Vermieter sein. Da dieser die ganzen Kosten tragen müsste, wird befürchtet, dass viele Vermietungen künftig im Alleingang erledigt werden.
Welches grundlegende Problem die Mietpreisbremse nicht beseitigt!
Die Mietpreisbremse soll ein Gesetz zum Vorteil der Mieter sein. Aber für alle Mieter? Denn durch die Deckelung in der Höhe der Miete, werden die Vermieter andere Kriterien für die Vergabe ansetzen. Die Liquidität wird an vorderster Stelle stehen. Denn wenn die Höhe schon nicht mehr bedingungslos beeinflusst werden kann, so sollen die Zahlungen doch bitte pünktlich eingehen.
Das Nachsehen haben hier die finanziell schwach aufgestellten Mieterhaushalte. Diese werden es künftig noch schwerer haben eine geeignete Wohnung zu finden. Auch bisherige Mietverträge, die vor Bekanntwerden der Mietpreisbremse geschlossen wurde, bleiben vom Gesetz unberührt.
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