Vermieter umgehen Bestellerprinzip
01. August 2015 - 13:48 Uhr // Nachrichten von Jana Laines
Seit dem 1. Juni greift das sogenannte Bestellerprinzip. Das heißt, Maklerkosten werden von demjenigen bezahlt, der den Makler beauftragt. Obwohl diese gesetzliche Regelung gilt, versuchen viele Vermieter die Kosten auf die Mieter abzuwälzen und damit das Bestellerprinzip zu umgehen. Dies reklamiert der Mieterbund Baden-Württemberg.
Mit Tricks die neue Gesetzeslage einfach außer Acht lassen
Vermieter finden immer neue Möglichkeiten, die Kosten für den Makler trotz der neuen Gesetzeslage auf ihre Mieter abzuwälzen. Verbraucherzentralen und Mieterbund erhalten immer wieder Beschwerden. So haben einige Vermieter beispielsweise die Maklergebühren geschickt im Mietvertrag versteckt, sodass die Neumieter nach Abschluss des Mietvertrages eine Rechnung quasi zur Begrüßung geschickt bekommen.
Andere lassen den Makler eine Rechnung an ihre Neumieter verschicken, die als „Bearbeitungsgebühr“ deklariert ist. Die Mieter hatten den Makler nie beauftragt und sind demzufolge auch nicht verpflichtet, diese Beträge zu begleichen. Einige Vermieter verlangen von ihren Neumietern eine sogenannte Service-Gebühr, ohne jedoch genau zu erklären, wofür diese eigentlich bezahlt werden soll. Immer noch sind auch Wohnungsanzeigen zu sehen, in denen Provisionen verlangt werden.
Dreiste Maklerbüros
Im Internet sind immer noch Makler-Webseiten zu finden, auf denen ganz groß geworben wird: „Für Vermieter kostenlos“. Dass dies längst nicht mehr möglich ist, ohne die Mieter zu belasten, scheint völlig egal zu sein. In diesen Fällen werden die Mieter im Nachhinein angehalten, einen Maklerauftrag zu unterschreiben. Auf diese Weise fallen die Kosten „völlig legal“ zu Lasten der Mieter. Selbst Gebühren für Wohnungsbesichtigungen sind schon häufiger verlangt worden, um die Gebühren wieder in die Kasse zu bekommen.
Bestellerprinzip grundsätzlich der richtige Weg
Der Mieterbund und die Verbraucherzentralen sind sich einig, dass das endlich beschlossene Bestellerprinzip ein längst überfälliger Schritt in die richtige Richtung ist. Dass diese neuartige Entwicklung auch schwarze Schafe in der Branche anzieht, ist völlig normal. Nur sollten sich Mieter nicht auf derartige Methoden einlassen und die Tricks sofort bei den Verbraucherzentralen melden.
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