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Verstöße gegen die Hausordnung: Die richtige Reaktion der Vermieter

30. Juli 2015 - 10:44 Uhr // Nachrichten von Jana Laines

Verstöße gegen die Hausordnung
Verstöße gegen die Hausordnung (Bild: Fotomatt_hh/istockphoto.com)

Im Mietvertrag sind die meisten Regelungen fest verankert. Einige Pflichten für Mieter sind allerdings auch in der Hausordnung hinterlegt. Doch wie reagieren Vermieter richtig, wenn Mieter sich über ihre Mitmieter beschweren, weil die Hausordnung nicht eingehalten wird?

Beweispflicht als Grundlage zum richtigen Handeln
Sollte es dazu kommen, dass sich Mieter telefonisch über ihre Nachbarn wegen Nichteinhaltung der Hausordnung beschweren, sollten Vermieter darauf achten, niemals auf bloßen Verdacht hin zu handeln. Beschwerden sollten auf jeden Fall schriftlich verfasst werden mit genauen Angaben zum Verstoß. Sollte es sich um Lärmbelästigungen handeln, empfiehlt es sich, ein genaues Lärmprotokoll anzufertigen. Dieses sollte die genaue Dauer, das Datum und die Uhrzeit der Lärmbelästigung enthalten.

Generell sollten die Personen, die die Beschwerde beim Vermieter einreichen, dazu bereit sein, in einem möglichen Rechtsstreit zwischen Vermieter und betreffender Mieterpartei als Zeugen zu fungieren.

Erst abmahnen
Bei schwerwiegenden Verstößen steht eine Kündigung als letzte Lösung im Raum. Doch bevor ein Vermieter die fristlose Kündigung ausspricht, sollte er abmahnen. Werden im Vorfeld mehrere Abmahnungen verschickt, stehen die Chancen gut, dass die fristlose Kündigung auch vor Gericht Bestand hat. Mit den Abmahnungen erhält der Mieter die Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äußern und seine Lage der Dinge darzustellen. Eventuell können damit sogar Missverständnisse ausgeräumt werden, ohne die drastische fristlose Kündigung auszusprechen.
Um sich abzusichern und später die ordnungsgemäße Zustellung der Abmahnungen nachweisen zu können, sollten Vermieter einen Zustellweg wählen, der ihnen einen Nachweis gewährt. Ob Zustellung per Einschreiben oder per Boten bleibt dem Vermieter selbst überlassen. Wichtig ist nur, dass der Zugang dokumentiert ist.

Hausordnung als Bestandteil des Mietvertrags
Da die Hausordnung ein fester Bestandteil des Mietvertrags ist, gelten Verstöße gegen die Hausordnung auch gleichzeitig als Verstöße gegen die Bestimmungen aus dem Mietvertrag. Damit haben Vermieter mehrere Möglichkeiten, die Einhaltung einzufordern. Je nachdem, um welche Art von Verstoß es sich handelt, können Vermieter Unterlassung fordern und schlimmstenfalls sogar kündigen und Schadenersatz fordern.


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