Weihnachtsgeschenke: Die große Zeit des Umtauschs beginnt
25. Dezember 2014 - 11:53 Uhr // Nachrichten von Marco Zinsmeister
Wieder einmal liegt die lang ersehnte Bescherung hinter uns. Doch nicht immer entsprechen die Geschenke den Vorstellungen der Beschenkten. Viele Gründe können dazu führen, dass ein Geschenk umgetauscht werden muss. Kleidung passt oder gefällt nicht, Geschenke wurden doppelt geschenkt oder es wurde ganz einfach danebengegriffen. Dann ist die Kulanz der Geschäfte gefragt, oder gibt es etwa eine einheitliche Regelung?
Keine gesetzliche Umtauschpflicht
Wer seine Geschenke nach den Feiertagen umtauschen will, ist auf die Kulanz der Geschäfte angewiesen. Denn ein Gesetz, das ein Recht auf Umtausch gewährt, gibt es nicht. Trotzdem lohnt es sich in jedem Fall, den Versuch zu wagen. Die Händler sind in den meisten Fällen darauf bedacht, ihre Kunden zufrieden zu stellen und nehmen die Waren zurück. Barauszahlungen als Gegenleistung sind eher selten. Meist gibt es Warengutscheine oder ein anderes Produkt als Ersatz für das ungeliebte Geschenk.
14 Tage sind längst vorbei – was dann?
Es heißt in den meisten AGBs, dass ein 14-tägiges Umtauschrecht eingeräumt wird. Doch sind diese 14 Tage überschritten, ist es oft schwierig, die Waren noch umzutauschen. Allerdings gibt es Weihnachten bei vielen Unternehmen eine Ausnahmeregelung, die längere Umtauschfristen gewähren. Hier lohnt es sich, genauer nachzufragen.
Voraussetzungen für einen Umtausch
Damit die Geschäfte auf den Wunsch nach Umtausch eingehen, sollten einige Voraussetzungen erfüllt sein. Ganz wichtig ist der Kassenbon als Nachweis für den Kauf in dem Geschäft. Ist dieser nicht vorhanden, ist es meist schwierig, den Umtausch zu erwirken.
Außerdem sollte die Ware unbenutzt und in einwandfreiem Zustand sein, wenn es zu einem Umtausch kommen soll. Im Idealfall sind auch die Etiketten noch befestigt und die Originalverpackung vorhanden.
Grundsätzlich gilt:
Einen Anspruch auf Umtausch gibt es nicht. Ein paar höfliche Worte können mehr bewirken als das lautstarke Betonen eines nicht vorhandenen Umtauschrechts. Ist die Ware unbenutzt und originalverpackt, reagieren die meisten Unternehmen mit Kulanz und handeln im Sinne ihrer Kunden.
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