Welche Versicherung zahlt bei Sturmschäden?
02. April 2015 - 09:42 Uhr // Nachrichten von Marco Zinsmeister
Niklas tobte durch Deutschland. Und während so mancher Elternteil wohl schmunzelte, weil Filius „Niklas“ wohl in der Regel eher durch das Kinderzimmer tobt statt durch Deutschland, geriet so manche Versicherung sicherlich mächtig ins Schwitzen, denn nun stellt sich die Frage: Wer kommt für die Sturmschäden auf?
Ab Windstärke acht sind Versicherungspolicen zu wälzen und Versicherungsvertreter zu kontaktieren, wenn Schäden im Garten, am Haus oder am Auto entstanden sind. Zunächst ist also zu klären, ob es sich dort, wo der Schaden entstanden ist, wirklich um Windstärke acht handelte – hierzu kann der Deutsche Wetterdienst Auskunft geben. Aber auch wenn die Windböen vielleicht knapp darunter lagen, sind Nachfragen bei der Versicherung durchaus legitim. Der Verband der Versicherungswirtschaft stellt die Möglichkeit in Aussicht, dass Versicherungen auch zahlen, wenn beispielsweise eine ganze Straße betroffen ist – auch ohne dass der Wetterdienst Windstärken über acht feststellen konnte. Nachfragen lohnt sich also in jedem Fall.
Sturmschäden an Haus, Auto und Garten melden – aber wo?
Schäden an Haus, Garten und Garagen können von Versicherungen übernommen werden, wenn in der Police der Wohngebäudeversicherung alle externen Hausteile mit aufgenommen wurden und auch Sturm- und Hagelschäden inbegriffen sind. Für Schäden im Hausinneren oder Schäden an Glasscheiben ist – wenn ein Versicherungsfall nachgewiesen werden kann – die Hausratversicherung zuständig. Überflutete Keller hingegen sind – wenn die Police so abgeschlossen wurde – im Rahmen einer Elementarschadenzusatzversicherung abgedeckt.
Für Schäden an der Solaranlage könnte die Wohngebäudeversicherung aufkommen, wenn die Anlage explizit in die Versicherung aufgenommen wurde. Wurde das Auto Unwetter bedingt beschädigt, kann hier die Teilkasko-Versicherung greifen. Allerdings ist dieser Schadensfall nicht so leicht nachzuweisen, denn im Vorfeld muss der Besitzer des Gegenstandes ausfindig gemacht werden, der das Auto beschädigt hat.
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