Werden Urlaubs-Selfies nun von der EU verboten?
29. Juni 2015 - 10:14 Uhr // Nachrichten von Steffi Brand
Die Postkarte ist out. Das Urlaubs-Selfie ist in. Zumindest noch. Wie lange das noch so bleiben wird, ist unklar, denn aktuell wird im EU-Parlament diskutiert, ob jeder Tourist öffentliche Gebäude und Skulpturen einfach so auf einem Urlaubs-Selfie festhalten und vor allem verbreiten darf.
Urlaubs-Selfies waren nach der deutschen „Panoramafreiheit“ bis dato erlaubt
Ein Blick in das aktuell geltende Recht zeigt: In Deutschland dürfen öffentliche Gebäude und Kunstwerke geknipst werden – und sogar frei verwendet werden. Explizit mit eingeschlossen ist dabei auch eine kommerzielle Nutzung. Im Urheberrecht ist das unter dem Paragraph zu finden, der die Panoramafreiheit beschreibt. Julia Reda, die sich im Europaparlament um die Reform des Urheberrechts kümmert, wollte dieses Gesetz auf alle EU-Mitgliedsstaaten ausweiten. In Frankreich gilt die Panoramafreiheit aktuell nämlich nur bedingt.
Doch genau das Gegenteil hat die Piraten-Politikerin nun erreicht, denn der Gegenvorschlag – der vorschreiben will, dass Videos und Fotos von öffentlicher Kunst und Gebäuden gewerblich nur nutzbar sind, wenn der jeweilige Urheber einwilligt – stößt zumindest in den politischen Reihen auf Anhänger als Redas Vorschlag.
„Gewerbliche“ Nutzung könnte selbst für private Urlaubs-Selfies problematisch werden
Was das mit Urlaubs-Selfies zu tun hat, ist schnell erklärt: In letzter Konsequenz würde das neue Gesetz bedeuten, dass Urlaubs-Selfies erst dann in einigen Sozialen Medien verbreitet werden dürfen, wenn die urheberrechtliche Einwilligung vorliegt. Facebook beispielsweise sichere die kommerzielle Nutzung zu. Da insbesondere Facebook sich damit das Recht erkauft, die Bilder selbst weiterverarbeiten zu können, ist unklar wie sich das Soziale Netzwerk in der Praxis verhalten würde.
Doch auch der Fotografenverband warnt, diese Bestimmung könne die öffentliche Fotografie gefährden. Betroffen wären beispielsweise auch die Aufnahmen in der Wikipedia. Die größte Unsicherheit bestehe nämlich in der Formulierung zur „gewerblichen“ Nutzung. In der Praxis ist es – gerade im Online-Bereich – oft eine rechtliche Grauzone, was „gewerblich“ ist und was nicht.
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