Wohnen 2015: Das ändert sich bei der Gesetzgebung
12. Januar 2015 - 10:48 Uhr // Nachrichten von Marco Zinsmeister
Der Jahresanfang ist offensichtlich geradezu prädestiniert für gesetzliche Neuerungen. Und diese gibt es in aller Regel bei Versicherungen und Krankenkassen. Doch auch in punkto Wohnen 2015 tut sich einiges: die Grunderwerbssteuer steigt, die Kosten für die Maklerprovision gehen zu Lasten des Bestellers und auch bei der Immobilienanzeige droht Justitia mit harten Konsequenzen.
Doch nun mal der Reihe nach. Was steht am Anfang der Wohnungs- oder Haussuche? Eine Anzeige oder die Beauftragung eines Maklers. Hier gibt es künftig zweierlei zu beachten: Ab Frühjahr 2015 gehen die Maklergebühren nicht mehr grundsätzlich auf Kosten des künftigen Mieters. Die Gebühren soll dann nämlich derjenige zahlen, der den Makler beauftragt hat.
Wohnen 2015 heißt auch: Hier drohen Bußgelder bei Versäumnissen
Bei der Immobilienanzeige ist künftig mehr Detailtreue Pflicht. Baujahr, Heizungsart (inkl. Energieträger), Endenergiekennwert, Energieausweis (inkl. Bezeichnung der Ausweisart) sowie die Nennung der Effizienzklasse (bei Ausweisen, die nach dem 1. Mai 2014 ausgestellt wurden) sind künftig Pflichtangaben. Das ist übrigens nicht neu, sondern nur eine „Erinnerung“. Seit 1. Mai 2014 besteht die erläuterte Informationspflicht. Nach einem Jahr Schonfrist, werden Versäumnisse ab dem 1. Mai 2015 mit einem Bußgeld geahndet.
Und auch wenn Vermieter die Meldung eines Ein- oder Auszugs vergessen, führt das ab dem 1. Mai 2015 zur Erhebung eines Bußgeldes. Sie sind nämlich künftig dazu verpflichtet, Name, Anschrift und Datum zu melden – sobald ein neuer Mieter ein- oder ein alter Mieter auszieht. Dafür haben sie künftig zwei Wochen Zeit. An dieser Stelle bringt die Gesetzgebung 2015 im Übrigen eine Erleichterung für all diejenigen mit sich, die umziehen: Autofahrer können ihr altes Kennzeichen behalten und müssen kein neues beantragen.
Im Saarland und in Nordrhein-Westfalen wird Wohnen 2015 teurer
Und was hat es mit der gestiegenen Grunderwerbssteuer auf sich? Diese ist in Nordrhein-Westfalen und im Saarland auf 6,5 Prozent angestiegen. Damit gelten in diesen beiden Bundesländern sowie in Schleswig-Holstein die höchsten Steuersätze. Bayern und Sachsen liegen mit einem Grunderwerbssteuersatz von 3,5 Prozent am niedrigsten.
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